Aufschlüsselung der Flüchtlinge in Jugendhilfemaßnahmen (Stand 06.06.2018)

 

Minderjährige

Volljährige

Unterbringung § 13,3

11

6

Pflegefamilie nach § 33

13

8

Unterbringung nach §34

21

32

Unterbringung §19

2

1

Amb.Hilfe

1

                   11

Vorläufige Inobhutnahme §42a

1

0

Inobhutnahme nach §42

4

0

 

 

 

Gesamt                     111

53

58

 

Belegte Einrichtungen:

·        12 Jugendliche/junge Volljährige im Jugendwohnen St. Engelbert

·        14 Jugendliche/junge Volljährige im Jugendwohnen Atrium

·        3 Jugendliche/junge Volljährige im Bergischen Internat in Erkrath

·        7 Jugendliche/junge Volljährige im Kolpinghaus Köln-Mülheim

·        8 Jugendliche/junge Volljährige im Internat Carpe Diem /Ahrweiler

·        4 Jugendliche/junge Volljährige in Mönchengladbach / Corsten Internat

·        1 Jugendliche/ junge Volljährige in Erfurt/ Weimar/ Kinder- und Jugendland

·        3 Jugendliche/ junge Volljährige in Köln / Auf Achse

·        8 Jugendliche/ junge Volljährige in Leverkusen, Köln und  Krefeld / eigene Wohnungen.

·        3 junge Volljährige in Dormagen/ tuerkise biographien

·        1 Jugendlicher in Reichshof / Fuchsberger Jugendhilfe

·        2 Jugendliche/ junge Volljährige in Frechen/ Jugendhilfe CJD Frechen

·        2 jugendliche/ junge Volljährige in Wuppertal/ Karawane Kinder-und Jugendhilfe

Die UMA sind einzeln untergebracht u.a. in Ostbevern, Bielefeld, Saarbrücken, Iserlohn, Bergisch Gladbach, Siegen- Wittgenstein, Krefeld und Remscheid.

 

Pflegeverhältnisse und INSPE für volljährige Flüchtlinge

·        20 Jugendliche/ junge Volljährige leben in Pflegefamilien

·        Davon leben 7 in Gastfamilien (2 Minderjährige/ 5 junge Volljährige)

·        Die restlichen 13 leben bei ihren Verwandten (11 Minderjährige/ 2 junge Volljährige), 1 Jugendlicher lebt bei Verwandten außerhalb von Leverkusen

·        3 junge Volljährige, die ehemals in einer Pflegefamilie lebten, wurden gem. § 41 i. V. m. 35 SGB VIII untergebracht

Entwicklung der stationären Jugendhilfe 2018

Stationäre Jugendhilfe gem. § 34 SGBVIII (Einrichtung)

Grundsätzlich ist äußerst positiv festzuhalten, dass junge Flüchtlinge, die von Anbeginn bzw. relativ zügig in stationären Einrichtungen der Jugendhilfe oder auch Internaten untergebracht werden konnten, sich gut integriert haben. Sie haben die deutsche Sprache schnell erlernt und sind bemüht, sich anzupassen und für sich eine schulische und berufliche Perspektive zu entwickeln.

Für den kleinen Anteil der jungen Menschen, für die noch keine Maßnahme gefunden werden konnte und der somit, abgesehen von den angebotenen Deutschkursen (3x pro Woche), in keinerlei Strukturen eingebunden waren, gestaltete sich die Integration schwieriger, was letztlich zu vereinzelten Auffälligkeiten (Entweichen, delinquentes Verhalten) führte.

Insgesamt kann festgehalten werden, dass je strukturierter der Tagesablauf und besser die soziale und schulische Einbindung durch die jeweiligen Helfersysteme, desto besser und schneller ist von einer gelingenden Integration auszugehen.

In den vergangenen Wochen haben insbesondere junge Volljährige aus Afghanistan vermehrt Ablehnungsbescheide ihres Asylantrags erhalten. Derzeit befinden sich in unserer Zuständigkeit 22 junge Afghanen im Alter zwischen 17 und 19 Jahren, bei denen die Anhörung und Entscheidung im Asylverfahren zum Teil unmittelbar bevorsteht, somit wird dieses Thema im Arbeitsalltag voraussichtlich überaus präsent bleiben.

Die Zahl der Hilfen für junge Volljährige steigt derzeit stetig an, was darauf zurückzuführen ist, dass in der Zeit des Ankommens zunächst das Erlernen der Sprache Priorität hat und andere Problemlagen der Jugendlichen somit erst später bearbeitet werden können. Darüber hinaus können starke psychische Belastungen der Jugendlichen dazu führen, dass der individuelle Fortschritt gehemmt und somit insgesamt mehr Zeit zur Verarbeitung der Vergangenheit benötigt wird. Insbesondere wenn die unbegleiteten Minderjährigen bereits im fortgeschrittenen Jugendalter in Deutschland ankommen, führt dies dazu, dass selbst mit der Volljährigkeit noch ein erhöhter erzieherischer Bedarf bestehen bleibt.

Zum neuen Ausbildungsjahr haben im Herbst 2017 neun Jugendliche eine Ausbildung begonnen und die Zahlen der Jugendlichen, die im Sinne der Verselbständigung in eigene Wohnungen umziehen steigen stetig an.

Die Integration auf dem Arbeitsmarkt gestaltet sich im Jahr 2018 schwieriger, da den Jugendlichen, insbesondere aus den afrikanischen Ländern, immer mehr Auflagen durch neue gesetzliche Richtlinien gemacht werden,  gemacht werden bevor Sie die Ausbildung beginnen können.

 

Des Weiteren wird seit Anfang des Jahres 2018 wird vermehrt, die Abgabe der Fingerabdrücke zur Registrierung sowie die Erstellung eines Gutachtens zur Feststellung des Alters durch die Gerichte angeordnet.

 

Der Bedarf für Wohngruppen, eigene Wohnungen oder Trainings- Apartments steigt rasant an.

Seit Beginn des Jahres 2018 wurden der Stadt Leverkusen 12 neue UMAS zugewiesen. Die Jugendlichen stammen vorwiegend aus westafrikanischen Ländern wie z.B.: Sierra- Leone, Gambia, Guinea, Somalia und der Elfenbeinküste. Die Anzahl der Jugendlichen aus Nordafrika ist rückläufig. Die Stadt Leverkusen hat zurzeit eine Quote von 100 %iger Auslastung.

 

Das langfristige Ziel, die UMAS wieder mehr in der Nähe von Leverkusen unterzubringen konnte in den letzten Wochen schon teilweise erfolgreich umgesetzt bleiben.

Des Weiteren ist es ein Ziel, die Jugendlichen im Rahmen der Verselbstständigung in eigenen Wohnungen unterzubringen. Bis Ende des Jahres wird die Jugendhilfe für einen Großteil der  jungen Volljährigen eingestellt.

 

Seit März hat sich die Quote der Aufforderung zur Ausreise minderjähriger Jugendlicher durch das BAMF deutlich erhöht. Ein weiteres Problem sind die immer häufiger auftretenden Doppelregistrierungen nach dem Dublin Verfahren und das Einführen einer einheitlichen Registrierung  der Jugendlichen durch Fingerabdruck.

 

Eine neue Entwicklung ist zudem, dass die Bundesregierung an die Errichtung von Anker Zentren in NRW denkt. Dies soll dazu dienen, die eingereisten minderjährigen Jugendlichen und jungen Volljährigen zu überprüfen (Alter, Fingerabdruck, Herkunft, Asylgründe usw.) und dann nach dem Königsberger Schlüssel an die verschiedenen Kommunen zu verteilen.

 

Stationäre Jugendhilfe gem. §33 SGBVIII (Vollzeitpflege)

·        Verwandtenpflege und Fremdpflege/ Gastfamilien

·        6 Gastfamilien, dort wurden 7 Jugendliche/ junge Volljährige untergebracht

·        11 Verwandtenpflegeverhältnisse, dort wurden 13 Jugendliche/ junge Volljährige untergebracht

·        3 Unterbringungen gem. §41 i. V. m. § 35 SGB VIII/ INSPE

 

Gastfamilien

·        durch den täglichen Kontakt mit den Gasteltern und -geschwistern können Jugendliche die deutsche Sprache schnell erlernen

·        sie kommen i.d.R. schneller in Kontakt mit der deutschen Kultur, dem bestehenden Wertesystem und Rollenbildern

·        Durch den Aufenthalt in einer Gastfamilie konnten bei fast allen Jugendlichen/ jungen Volljährigen die Chancen auf eine erfolgreiche Integration in die deutsche Gesellschaft, auf Bildung und das Erlernen der deutschen Sprache deutlich gefördert werden, dies zeigt sich u.a. in sehr guten Deutschkenntnissen der meisten Jugendlichen/ jungen Volljährigen in Gastfamilien

·        Es ist festzuhalten, dass die Gastfamilien ein besonders großes Engagement zeigen und die Jugendlichen insbesondere im schulischen Bereich und im Rahmen des Asylverfahrens sehr stark unterstützen, durch die deutsche Sprache und eigene Erfahrungen, Kenntnisse & Fähigkeiten ist ihnen dies z.T. besser möglich als den Verwandten, welche in verschiedenen Angelegenheiten wie z.B. Asylverfahren, Behördengänge, Schriftverkehr, Schule etc. häufig Unterstützung und Hilfe vom Jugendamt oder Vormund (wenn Jugendliche/r noch minderjährig) benötigen

Verwandtenpflege

·        Die Jugendlichen/ jungen Volljährigen, die bei Verwandten wohnen, kommunizieren zu Hause häufig in ihrer Muttersprache und haben meist weniger Kontakt zu deutschen Jugendlichen/ jungen Volljährigen/ Familien, einige besitzen ein großes familiäres Netz in Leverkusen/ Deutschland

·        für die Verwandtenpflegeverhältnisse wäre es oftmals hilfreich, wenn zur Unterstützung der Jugendlichen/ jungen Volljährigen im Alltag, Paten eingesetzt werden würden, insbesondere dann, wenn keine Vormundschaft mehr existiert, für viele der Jugendlichen/ jungen Volljährigen wäre z.B. schon ein wöchentliches Treffen mit einem deutschen Paten zum Erlernen und Optimieren der deutschen Sprache sowie zum Kennenlernen der deutschen Gesellschaft, Kultur und Werte sehr hilfreich

·        in einem Verwandtenpflegeverhältnis hat ein ausgebildeter Ehrenamtlicher Vormund die Vormundschaft für ein Mündel übernommen, eine Patenschaft besteht leider in keinem der Fälle

·        die meisten der 23 Jugendlichen/ jungen Volljährigen besuchen derzeit noch die Schule, um einen Hauptschul- oder Realschulabschluss zu erreichen und danach eine Ausbildung beginnen zu können, eine junge Volljährige absolviert derzeit eine schulische Ausbildung im sozialen Bereich, voraussichtlich 3 beginnen im Sommer 2018 eine Berufsausbildung

·        ein junger Volljähriger hat keinen Schulabschluss erreicht, hat zudem eine Abschiebung vom BAMF erhalten (Klage erhoben), er absolviert derzeit eine befristete Jobcenter-Maßnahme

·        viele der jungen Volljährigen sind auf Wohnungssuche, die Wohnungssuche gestaltet sich sehr schwer aufgrund einer meist fehlenden Aufenthaltserlaubnis und eines fehlenden Einkommens