Nach einer allgemeinen Aussprache zu dem Bebauungsplan bittet Rh. Paul Hebbel (CDU) um eine Aussage, ob neben dem fehlerhaften Ausfertigungsvermerk auch die durch das Gericht bemängelte Lärmbetroffenheit in Bezug auf einen Lärmemissionspunkt geregelt worden ist.

 

Frau Beigeordnete Deppe führt aus, dass das Lärmschutzgutachten gemeinsam mit dem Investor, dessen Rechtsanwälten und Gutachtern angepasst wurde, so dass die Verwaltung davon ausgeht, jetzt einen rechtssicheren Satzungsbeschluss vorzulegen.

 

Beschlussempfehlung an den Rat:

 

Wie Vorlage


dafür:         14  (6 CDU, 4 SPD, 2 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ,1 PRO NRW, 1 FDP)

dagegen:     1  (OP)

Enth.:           1  (DIE LINKE.LEV)