Nach einer allgemeinen
Aussprache zu dem Bebauungsplan bittet Rh. Paul Hebbel (CDU) um eine
Aussage, ob neben dem fehlerhaften Ausfertigungsvermerk auch die durch das
Gericht bemängelte Lärmbetroffenheit in Bezug auf einen Lärmemissionspunkt geregelt
worden ist.
Frau
Beigeordnete Deppe führt aus, dass das Lärmschutzgutachten gemeinsam mit dem
Investor, dessen Rechtsanwälten und Gutachtern angepasst wurde, so dass die
Verwaltung davon ausgeht, jetzt einen rechtssicheren Satzungsbeschluss vorzulegen.
Beschlussempfehlung
an den Rat:
Wie Vorlage
dafür: 14 (6 CDU, 4 SPD, 2 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ,1 PRO NRW, 1 FDP)
dagegen: 1 (OP)
Enth.: 1 (DIE LINKE.LEV)