Beschluss:

 

1.    Für das im Folgenden näher bezeichnete Gebiet ist eine Änderung des Bebauungsplanes gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch - BauGB durchzuführen.

 

2.    Die Änderung des Bebauungsplanes erhält die Bezeichnung Nr. 113/73/II „Wohnsiedlung Neuenhof“ 2. Änderung - Kita Gutenbergstraße

 

3.    Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Bürrig und beinhaltet in Flur 16 die Flurstücke 978 (teilweise), 1190, 578, 310 und 988 (teilweise).

 

Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II.

 

 


- einstimmig -