Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussempfehlung an den Rat:

 

Wie Antrag unter Berücksichtigung der Stellungnahme vom 08.06.2018.

Insbesondere im Hinblick auf die Sicherstellung der Kostenneutralität für die Stadt Leverkusen und der Sicherstellung der Weiterbeschäftigung der Quartiershausmeister über den Zeitraum einer Arbeitsmarktförderung hinaus mit weiter andauernder Kostenneutralität für die Stadt Leverkusen.


Die Verwaltung hat einen Konzeptentwurf verfasst, der unter Beteiligung von

Vertretern der freien Wohlfahrtspflege und Vertreter aus der Leverkusener Politik in

einer Arbeitsgruppe erarbeitet wurde.

 

Nach kurzer Diskussion sind sich die Mitglieder des Ausschusses einig, dass der

Antrag mit dem Konzeptentwurf der Verwaltung befürwortet werden soll, damit mit

der Umsetzung begonnen werden kann.

Die Finanzierung der Stellen soll durch ein neues Programm der Arbeitsmarkt-

förderung erfolgen, die Umsetzung des Programms ist noch in der Genehmigungs-

phase. Herr Beigeordneter Lünenbach (Dezernat III) erklärt, dass es noch keinen

konkreten Starttermin des Förderprogramms gibt, dies allerdings nicht schädlich sei,

da die Vorbereitungen auch noch einige Zeit in Anspruch nehmen werden.

 

Die Mitglieder des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Senioren und

die Verwaltung sind sich einig, dass sichergestellt werden muss, dass der

Stadt Leverkusen keine Kosten durch die Quartiershausmeister entstehen

dürfen, sodass die Anstellungen nicht bei der Stadt Leverkusen erfolgen

können.

Des Weiteren ist darauf hinzuwirken, dass die Weiterbeschäftigung der

Quartiershausmeister über den Zeitraum einer Arbeitsmarktförderung hinaus

sichergestellt ist und auch nach dem Ende der Arbeitsmarktförderung keine

Kosten für die Stadt Leverkusen entstehen dürfen.

 

Rh. Baake (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) weist darauf hin, dass im Konzeptentwurf in

verschiedenen genannten Sozialräumen - wie zum Beispiel in Leverkusen-Rheindorf

oder Leverkusen-Steinbüchel - auch Anlaufstellen für Frühe Hilfen installiert sind und

dass die Jugendhilfeträger vor Ort auch als potenzielle Anstellungsträger in den

Prozess eingebunden werden sollten.

 


- einstimmig -