Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

1.      Der Entwurfsplanung von Kastner Pichler Architekten für den Bau einer Dreifachsporthalle für die NRW-Sportschule Leverkusen, Landrat-Lucas-Gymnasium, für Vereine sowie für die Nutzung als Mehrzweckhalle wird zugestimmt.

 

2.      Die prognostizierten investiven Gesamtkosten betragen gemäß Kostenberechnung nach DIN 276 nach heutigem Stand 9.256.000 € einschließlich Mehrwertsteuer. Der Grund und Boden wird dem Sondervermögen SPL übertragen. Bei Nichtrealisierung der Dreifachsporthalle erfolgt eine entsprechende Rückübertragung an die Stadt.

 

3.      Der SPL wird beauftragt, beim Land NRW einen Förderantrag zum Bau einer Dreifachsporthalle für die NRW-Sportschule Leverkusen, Landrat-Lucas-Gymnasium, auf Grundlage der vorliegenden Entwurfsplanung zu stellen.

 

4.      Finanzierung

 

4.1    Die Finanzierung der Maßnahme soll zu einem großen Teil über einen Zuschuss des Landes NRW erfolgen. Hierzu liegt dem SPL bereits ein „Letter of Intent“ der Staatskanzlei des Landes NRW vor, die aufgrund einer vorläufigen baufachlichen Einschätzung der vorliegenden Entwurfsplanung zuwendungsfähige Kosten in Höhe von 8.000.000 € identifiziert hat, zu denen bei Vorliegen der sonstigen förderrechtlichen Voraussetzungen eine 80-prozentige Landeszuwendung in Höhe von rd. 6.400.000 € in Aussicht gestellt wird.

 

4.2    Der Rat bevollmächtigt die Verwaltung, den städtischen Anteil in Höhe von 2.495.000 € außerplanmäßig über die Finanzstelle 97000810012000, Finanzposition 781500, dem SPL zur Verfügung zu stellen.

 

4.3    Der voraussichtlich verbleibende Restbetrag in Höhe von 361.000 € wird durch den SPL finanziert. Sollte die unter 4.1 in Aussicht gestellte Landeszuwendung nach abschließender Prüfung der förderrechtlichen Voraussetzungen geringer ausfallen, wird der SPL ermächtigt, einen entsprechenden Eigenanteil in die Wirtschaftsplanung bzw. mittelfristige Finanzplanung einzuarbeiten.

 

5.      Die überschlägige Folgekostenberechnung wird zur Kenntnis genommen.

 

6.      Die Ausführungsplanung ist auf Grundlage der Entwurfsplanung fortzuführen.

 

7.      Mit der Durchführung der Maßnahme ist nach Beschlussfassung, vorbehaltlich der Mittelzusage durch das Land NRW, gemäß dem unter 4. dargestellten Finanzierungsrahmen sowie dem prognostizierten Rahmenzeitplan zu beginnen.


- einstimmig -