Rh. Paul Hebbel (CDU) gibt die als Anlage 10 zur Niederschrift beigefügte Erklärung zu Protokoll.

 

Rh. Ippolito (SPD) schlägt vor, die Anträge Nrn. 2018/2353 und 2018/2352 zu beschließen. Die Verwaltung solle für den nächsten Sitzungsturns eine Vorlage erstellen, in der die Umsetzung der in den Anträgen genannten Maßnahmen dargelegt wird.

 

Rf. Dr. Ballin-Meyer-Ahrens (FDP) erklärt den Antrag Nr. 2018/2302 aufgrund der Stellungnahme der Verwaltung für erledigt.

 

Nach längerer Diskussion lässt Herr Oberbürgermeister Richrath zunächst über den Antrag Nr. 2018/2353 im Sinne des Vorschlages von Rh. Ippolito (SPD) abstimmen.

 

Beschluss:

 

Das in der Anlage 11 zur Niederschrift beigefügte Schreiben wird beschlossen. Die Verwaltung legt im nächsten Sitzungsturnus eine Vorlage vor, in der die im vorgenannten Schreiben gestellten Anfragen beantwortet werden und die Umsetzung der Maßnahmen dargelegt wird.

 

- einstimmig -

 

Anschließend lässt Herr Oberbürgermeister Richrath über den Antrag Nr. 2018/2352 im Sinne des Vorschlages von Rh. Ippolito (SPD) abstimmen.

 

Beschluss:

 

Die Verwaltung ändert Preisgerichtsverfahren in Absprache mit den Fördergebern und der Bezirksregierung wie folgt:

 

Um zukünftig bei Preisgerichtsverfahren nicht – wie im aktuellen Fall ZOB Wiesdorf – ab dem Moment gezwungen zu sein, eine „Idee“ umzusetzen, ab dem die Jury ein Urteil fällt, wird das Verfahren modifiziert.

 

1.    Das Preisgericht entscheidet nicht über den Gewinner des Verfahrens, sondern kürt einen „Favoriten“. Damit geht keine Gewährleistung einher, dass der Favorit umgesetzt wird, mögliche Regressansprüche gibt es nicht.

 

2.    Die Verwaltung macht Vorschläge, in welcher Form der Favorit gekürt wird (Prämie).

 

3.    Die Verwaltung prüft daraufhin detailliert die Kosten für den Favoriten-Entwurf.

 

4.    Erst dann wird den politischen Gremien ein Planungsbeschluss auf Grundlage des Favoriten mit genauer Kostenschätzung vorgelegt.

5.    Ein Baubeschluss wird erst in einer weiteren Vorlage gefasst.

 

6.    Sollte der Favoriten-Entwurf nach genauer Kostenschätzung aus diversen Gründen nicht umsetzbar/finanzierbar sein, werden alternative Vorschläge geprüft (Platz 2) oder ggf. Abstand genommen von den eingereichten Entwürfen.

 

7.    Sollte der Fördergeber und oder die Bezirksregierung auf das Preisgerichtsverfahren nach heutigem Stand bestehen, führt die Verwaltung Gespräche, die die Folgen des bisherigen Verfahrens aufzeigen und bittet ihrerseits um Vorschläge der Fördergeber/Bezirksregierung, wie zukünftig Kostensicherheit für Kommunen erlangt werden kann, bevor Regressansprüche entstehen und ein „Zurück“ wirtschaftlich nicht mehr möglich ist. Hierbei könnte ein „nicht normiertes Angebotsverfahren“ thematisiert werden. Dabei zahlt die Stadt die teilnehmenden Architekten nach HOAI für die jeweiligen Entwürfe. Diese vermeintlich hohen Kosten zu Beginn des Verfahrens ermöglichen dem Rat im Anschluss aber zu jedem Zeitpunkt einzugreifen, Entwürfe zu ändern und eigenhändig das umzusetzen, was der Rat für wirtschaftlich und qualitativ möglich hält.

 

Die Verwaltung legt im nächsten Sitzungsturnus eine Vorlage vor, in der die Umsetzung der vorgenannten Maßnahmen dargelegt wird.

 

dafür:         41  (15 CDU, 12 SPD, 4 BÜRGERLISTE, 3 OP, 1 PRO NRW, 2 FDP, 2 DIE LINKE.LEV, 2 Soziale Gerechtigkeit)

Enth.:           4  (OB, 3 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Anschließend lässt Herr Oberbürgermeister Richrath über die Verwaltungsvorlage Nr. 2018/2243 abstimmen.

 

Beschluss:

 

1.    Auf der Grundlage des Sachstandsberichts zum Neubau des ZOB Leverkusen-Wiesdorf wird der Kostenerhöhung in Höhe von 965.000 € zugestimmt.

 

2.    Die notwendigen Deckungsmittel werden im laufenden Haushalt 2018 bereitgestellt.

 

dafür:         31  (OB, 10 CDU, 12 SPD, 3 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 3 BÜRGERLISTE, 2 DIE LINKE.LEV)

dagegen:  10  (5 CDU, 1 PRO NRW, 2 FDP, 2 Soziale Gerechtigkeit)

Enth.:           4  (1 BÜRGERLISTE, 3 OP)