Der Geschäftsführer der Informationsverarbeitung Leverkusen GmbH (IVL) Herr Groß hält einen Vortrag, welcher als Anlage der Niederschrift beigefügt ist.

 

Rf. Richerzhagen (CDU) gibt Folgendes zu Protokoll:

 

„Gestatten Sie mir die Anmerkung lesenswert über den „Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017“ IV/1 in der Vorlage: Ab Abs. „Gesamtwirtschaft“ IV/2 wird man an die konjunkturelle Lage in Deutschland im Jahr 2017 erinnert.

 

Zwischenfragen:

 

-       Wie schützt die IVL die Daten ihrer Kunden, private wie auch geschäftliche, wie z.B. die der Stadt Leverkusen, der EVL usw.?

Ein Cyberangriff hat unmittelbar chaotische Folgen für unser Gemeinwesen. Erinnert sei hier an die Cyberattacke 2015 auf den Deutschen Bundestag oder an Februar/März dieses Jahres auf den Informationsverbund Berlin-Bonn.

Oder ganz aktuell der Hackerangriff auf das ukrainische Stromnetz.

-       Wie ist die IVL aufgestellt, solchen Attacken ein Bollwerk an Datensicherheit entgegen zu stellen?“

 

 

Herr Groß (IVL) gibt zu Antwort, dass durch die Erfüllung der Richtlinien der ISO 27001 ein umfangreicher Anforderungskatalog zur Sicherheit der Daten erfüllt wird.

Dazu zählen Maßnahmen wie die Schulung der Mitarbeiter, die Ausgestaltung der Zugänge zu den Gebäuden, der Sicherheitsanforderungen an Passwörter, etc.

Insgesamt ist ein aufwendiges Informationssicherheitsmanagement vorhanden, auch wenn ein Restrisiko durch Cyberattacken nicht ausgeschlossen werden kann.

 

 

Beschlussempfehlung an den Rat:

 

Wie Vorlage

 

- einstimmig -