Herr Bürgermeister Marewski lässt auf Bitte von Rh. Pott (OP) zunächst über die Ziffer 1 Buchstaben a), c) und d) des Beschlussentwurfes abstimmen.

 

Beschluss:

 

1. Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt gem. § 113 Abs. 1 GO NRW den Vertretern der Stadt Leverkusen in der Gesellschafterversammlung der Wohnungsgesellschaft Leverkusen GmbH (WGL) Weisung, folgenden Beschlüssen zuzustimmen:

 

a) Der Jahresabschluss zum 31.12.2017 mit einer Bilanzsumme von 303.384.766,33 € und einem Bilanzgewinn in Höhe von 4.611.028,10 € wird festgestellt.

 

c) Der Bilanzgewinn in Höhe von 4.611.028,10 € wird wie folgt verwendet:

 

Einstellung in Bauerneuerungsrücklage                                          2.305.500,00 €,

Einstellung in andere Gewinnrücklagen                                          2.305.500,00 €,

Vortrag auf neue Rechnung                                                                             28,10 €.

 

d) Der Geschäftsführung der WGL wird für das Wirtschaftsjahr 2017 Entlastung erteilt.

 

dafür:         34  (OB, 11 CDU, 11 SPD, 2 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 2 OP, 2 PRO NRW, 2 FDP, 1 DIE LINKE.LEV, 2 Soziale Gerechtigkeit)

Enth.:           4  (BÜRGERLISTE)

 

Daraufhin lässt Herr Bürgermeister Marewski über die Ziffer Ziffer 1 Buchstabe b) des Beschlussentwurfes abstimmen.

 

Beschluss:

 

b) Der Lagebericht 2017 wird genehmigt.

 

dafür:         33  (OB, 12 CDU, 11 SPD, 2 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 2 PRO NRW, 2 FDP, 1 DIE LINKE.LEV, 2 Soziale Gerechtigkeit)

dagegen:     2  (OP)

Enth.:           3  (BÜRGERLISTE)

 

Anschließend lässt Herr Bürgermeister Marewski über die Ziffer 2 des Beschlussentwurfes abstimmen.

 

Beschluss:

 

2. Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt den Vertretern der Stadt Leverkusen in der Gesellschafterversammlung der WGL gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung, den Mitgliedern des Aufsichtsrates der WGL für das Wirtschaftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.

 

dafür:         30  (11 CDU, 9 SPD, 1 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 2 OP, 2 PRO NRW, 2 FDP, 1 DIE LINKE.LEV, 2 Soziale Gerechtigkeit)

Enth.:           3  (BÜRGERLISTE)

 

Herr Oberbürgermeister Richrath, Frau Bürgermeisterin Lux, Rh. Altenburg, Rh. Baake, Rh. Krahforst und Rh. Schoofs haben gemäß § 43 Abs. 2 i. V. m. § 31 Abs. 1 GO NRW an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

 

Herr Bürgermeister Marewski übergibt die Sitzungsleitung an Herrn Oberbürgermeister Richrath.