Herr Bürgermeister Marewski lässt zunächst über die Ziffern 1 und 3 des Beschlussentwurfes abstimmen.

 

Beschluss:

 

1. Den Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG (EVL) wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, folgenden Beschlüssen zuzustimmen:

 

a) Feststellung des Jahresabschlusses 2017 gem. beigefügter Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Genehmigung des Lageberichts,

 

b) Verwendung des Jahresüberschusses 2017 in Höhe von 10.763.208,37 € durch Ausschüttung eines Teilbetrags in Höhe von 8.000.000,00 € an die Gesellschafter RheinEnergie AG und Stadt Leverkusen entsprechend der anteiligen Kommanditeinlagen je zur Hälfte sowie durch Zuführung des Restbetrags in Höhe von 2.763.208,37 € in die Kapitalrücklagen.

     (Hinweis: Aufgrund der vorgenommenen wirtschaftlichen Zuordnung bzw. der tatsächlichen Bilanzierung der städtischen Gesellschaftsanteile im kommunalen Sondervermögen SPL wird die o. a. Gewinnausschüttung zugunsten der Stadt Leverkusen ausschließlich im Rechnungswesen des SPL erfasst und nachgewiesen.)

 

c) Entlastung der Komplementärin sowie deren Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2017.

 

3. Den Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der Energieversorgung Leverkusen Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH (EVL GmbH) wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, folgenden Beschlüssen zuzustimmen:

 

a) Feststellung des Jahresabschlusses 2017 gem. beigefügter Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Genehmigung des Lageberichts,

 

b) Verwendung des Jahresüberschusses 2017 in Höhe von 3.090,15 € durch Vortrag auf neue Rechnung (Gewinnvortrag),

 

c) Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2017.

 

dafür:         38  (OB, 12 CDU, 11 SPD, 2 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 4 BÜRGERLISTE, 2 OP, 1 PRO NRW, 2 FDP, 1 DIE LINKE.LEV, 2 Soziale Gerechtigkeit)

Enth.:           1  (PRO NRW)

 

Anschließend lässt Herr Bürgermeister Marewski über die Ziffer 2 des Beschlussentwurfes abstimmen.

 

Beschluss:

 

2. Den Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, der Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017 zuzustimmen.

 

dafür:         33  (11 CDU, 9 SPD, 2 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 3 BÜRGERLISTE, 2 OP, 1 PRO NRW, 2 FDP, 1 DIE LINKE.LEV, 2 Soziale Gerechtigkeit)

Enth.:           1  (PRO NRW)

 

Herr Oberbürgermeister Richrath, Rh. Eimermacher, Rh. Ippolito und Rh. Schoofs haben gemäß § 43 Abs. 2 i. V. m. § 31 Abs. 1 GO NRW an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

 

Herr Oberbürgermeister Richrath übernimmt die Sitzungsleitung.