Herr Oberbürgermeister Richrath lässt zunächst über die Ziffer 1 des Beschlussentwurfes abstimmen.

 

Beschluss:

 

1. Den Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der Informationsverarbeitung Leverkusen GmbH (ivl) wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, folgenden Beschlüssen zuzustimmen:

 

a) Der Jahresabschluss zum 31.12.2017 mit einer Bilanzsumme von

     6.764.652,33 € und einem Jahresüberschuss von 1.361.440,60 € wird festgestellt.

 

b) Der Lagebericht 2017 wird genehmigt.

 

c) Vom Jahresüberschuss in Höhe von 1.361.440,60 € werden 1.225.000,00 € an die Gesellschafter entsprechend der Gesellschaftsanteile wie folgt ausgeschüttet:

 

     Stadt Leverkusen                                            10 %                           122.500 €,

     EVL GmbH & Co. KG                                      90 %                        1.102.500 €.

 

Der Gewinnrücklage wird ein Betrag von 136.440,60 € zugeführt.

(Hinweis: Aufgrund der vorgenommenen wirtschaftlichen Zuordnung bzw. der tatsächlichen Bilanzierung der städtischen Gesellschaftsanteile im kommunalen Sondervermögen SPL wird die o. a. Gewinnausschüttung zugunsten der Stadt Leverkusen ausschließlich im Rechnungswesen des SPL erfasst und nachgewiesen.)

 

d) Der Geschäftsführung der ivl wird für das Wirtschaftsjahr 2017 Entlastung erteilt.

 

- einstimmig -

 

Anschließend lässt Herr Oberbürgermeister Richrath über die Ziffer 2 des Beschlussentwurfes abstimmen.

 

Beschluss:

 

2. Den Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der ivl wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, der Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017 zuzustimmen.

 

- einstimmig -

 

Herr Bürgermeister Marewski und Rh. Löb haben gemäß § 43 Abs. 2 i. V. m. § 31 Abs. 1 GO NRW an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.