Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II beschließt im südlichen Bereich des nbso-Geländes folgende Widmungen nach § 6 Straßen- und Wegegesetz:

 

1.    Quettinger Straße (zwischen Knoten Feld-/Borsigstraße und dem neuen Kreisverkehr Dieselstraße/Campusallee) als Gemeinde-/
Haupterschließungsstraße,

 

2.    Campusallee als Gemeinde-/Haupterschließungsstraße,

 

3.    Am Handwerkerhof als Gemeinde-/Anliegerstraße,

 

4.    Fakultätsstraße als Gemeinde-/Anliegerstraße.


- einstimmig -