Beschluss:
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II beschließt im südlichen Bereich des nbso-Geländes folgende Widmungen nach § 6 Straßen- und Wegegesetz:
1. Quettinger
Straße (zwischen Knoten Feld-/Borsigstraße und dem neuen Kreisverkehr Dieselstraße/Campusallee)
als Gemeinde-/
Haupterschließungsstraße,
2. Campusallee als Gemeinde-/Haupterschließungsstraße,
3. Am Handwerkerhof als Gemeinde-/Anliegerstraße,
4. Fakultätsstraße als Gemeinde-/Anliegerstraße.
- einstimmig -