1.    Bericht des Försters, Herrn Karl Zimmermann:

 

1.1 Borkenkäfersituation in Leverkusen

Bedingt durch die hohen Temperaturen in Verbindung mit der langen Trockenheit und dem Windwurf vom Wintersturm Friederike, kommt es in ganz NRW zu einer Borkenkäfer-Massenvermehrung, bei der gesunde, stehende Fichten vom Buchdrucker geschädigt werden. Der Altkäfer legt seine Eier im Bastbereich der Bäume ab; die Larven fressen sich quer zur Faser und unterbinden so die Wasserzufuhr von der Wurzel zur Krone. Im Endstadium verliert der Baum seine Nadeln und die Rinde; das Holz ist dann minderwertig und kann z. B. nicht mehr als Dachsparren genutzt werden.

In Leverkusen ist bisher der Bereich Horkenbach und Scherfenbrand am schlimmsten betroffen.

 

1.2 Eschentriebsterben

Bedingt durch die große Trockenheit hat sich der für das Eschentriebsterben verantwortliche Pilz nicht weiter ausbreiten können.

 

1.3 Trockenheit

Da Leverkusen baumartenmäßig breit aufgestellt ist und die Baumarten gut zum jeweiligen Standort passen, sind keine großflächigen Trockenheitsschäden zu erwarten. Welche Bäume im nächsten Jahr nicht mehr austreiben, kann in vielen Fällen nicht vorausgesagt werden.

 

1.4 Klimawandel

Bedingt durch den Klimawandel ist auch in Zukunft mit hohen Sommertemperaturen und längeren Trockenperioden zu rechnen. Aus diesem Grund werden in Zukunft Baumarten aus wärmeren Regionen wie z. B. dem Mittelmeerraum oder Nordamerika verstärkt angebaut werden. Zurzeit werden im Bereich Reuschenberg Esskastanien gepflanzt. Bei den Laubbäumen hat sich die Roteiche als sehr tauglich herausgestellt. Im Bereich Nadelholz wird in den niedrig gelegenen Wäldern die Fichte vermehrt durch die aus den Rocky Mountains stammenden Douglasien und Küstentannen abgelöst.

 

1.5 Holzvermarktung

Aufgrund der Beschwerde einiger Sägewerke in Baden-Württemberg hat das Bundeskartellamt seit 2008 eine Einigung mit verschiedenen Bundesländern angestrebt. Nach diversen Gerichtsverhandlungen (die letzte im April 2018) hat die Landesregierung beschlossen, die gemeinsame Holzvermarktung mit Staats-, Privat- und Kommunalwald zum 01.01.2019 einzustellen. Um eine entsprechende Marktmacht und einen überschaubaren finanziellen Rahmen zu erlangen, befindet sich für den Bereich Bergisches Land zurzeit eine vom Waldbesitz gegründete GmbH im Aufbau. Diese GmbH wird dann zum 01.01.2019 den Holzverkauf für die ihr angeschlossenen Waldbesitzer übernehmen. Um dies zu gewährleisten schließen sich zurzeit die Fortbetriebsgemeinschaften (FBG) des Forstamtsbereiches Bergisches Land zu einer Forstwirtschaftlichen Vereinigung zusammen. Dieser Zusammenschluss gründet dann die GmbH mit allen angeschlossenen FBS’s als Anteilseigner.

 

1.6 Beförsterung

Aufgrund einer Beschwerde eines freien Forstsachverständigen vor der EU, ist das Land NRW gezwungen, die bis heute übliche indirekte Förderung (Kleinwaldbesitzer zahlen ca. 8,00 Euro pro Jahr und Hektar bei Kosten von ca. 40,00 Euro) in eine direkte Förderung mit einem diskriminierungsfreien Zugang umzustellen. Zurzeit werden entsprechende Förderrichtlinien geschaffen, die es den Waldbesitzern ermöglicht, ihren Wald auch weiterhin kostengünstig bewirtschaften zu lassen. Zuschussempfänger wird nicht der einzelne Waldbesitzer, sondern die FBG sein. Diese ermittelt durch eine Ausschreibung den zukünftigen Förster. Dies kann ein/e freie/r Försterin/Förster oder ein Angestellter des Landesbetriebes Wald und Holz sein. Die FBG ist nicht verpflichtet, den günstigsten Anbieter zu nehmen; der Zuschuss bemisst sich sehr wohl anhand des günstigsten Angebotes. Als Termin für die Umstellung ist ebenfalls der 01.01.2019 vorgesehen. Da die bisherigen Beförsterungsverträge zwischen Forstamt und FBG noch nicht gekündigt wurden, ist davon auszugehen, dass es hier entsprechende Übergangszeiten geben wird, falls der/die neue Förster/in am 01.01.2019 die Arbeit nicht aufnehmen kann. Der Landesbetrieb Wald und Holz ist von Seiten des Ministeriums aufgefordert worden, sich an entsprechenden Ausschreibungen zu beteiligen.

 

Herr Willms ergänzt, dass die FBG der Forstwirtschaftlichen Vereinigung Bergisches Land nach Zustimmung der Versammlung beitreten wird, welche wiederum die Holzverkaufs-GmbH gründet. Die Bezirksgruppe des Waldbauernverbands Rhein-Berg/Leverkusen habe dann zwei Personen im Vorstand der Forstwirtschaftlichen Vereinigung und eine Person im Aufsichtsrat der GmbH. Herr Zimmermann sollte für die Beförsterung unbedingt behalten werden; dies sei zwar nicht die günstigste aber die wirtschaftlichste Lösung.

 

2.    Herr Rees berichtet über die, der UNB bekannten Insektenfallen.

Die Bezirksregierung wurde laut Herrn Kossler im Hinblick auf die Verwendung von Bremsenfallen (H-Trap) angeschrieben und um rechtliche/fachliche Bewertung gebeten. Die Bezirksregierung empfiehlt daraufhin, die von der UNB zur Bremsenfalle vorgeschlagenen Alternativen (Fliegendecken, Fliegenmasken); diese sollten den Tierhaltern empfohlen werden. Die UNB strebt an, die Verwendung der H-Trap zu verbieten. In Anbetracht der Alternativen ist kein Grund für die Verwendung erkennbar.

 

3.    Der § 39 Abs. 5 Nr. 2 BNatSchG - Jahreszeitliches Rodungsverbot - wird diskutiert. Nach der Definition des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) fallen unter den Begriff ‚gärtnerisch genutzte Grundflächen‘ auch Bäume u. a. in Haus- und Kleingärten. Herr Müller-Schallenberg berichtet, dass er das Verfahren gerade rechtlich geprüft habe und zu dem gleichen Ergebnis komme. Herr Rees legt Kopien zum Thema vor.

 

Von der UNB wird das Rodungsverbot vom 01.03. bis 30.09. aus der Sicht des Artenschutzes betrachtet, d. h. Bäume in Gärten können jederzeit gefällt werden, sofern der Artenschutz nicht betroffen ist, also keine Baumhöhlen vorhanden sind (Fledermäuse), keine Vögel im Baum brüten und kein Eichhörnchen-Nest vorhanden ist.

 

4.    Auslage von Broschüren zur Mitnahme

Zeitschrift ‚Natur NRW Nr. 2/2018‘

 

5.    Der Termin für den nächsten Beirat ist Dienstag, 06.11.2018.