Herr Wolf (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) beantragt, das Bebauungsplanverfahren zu stoppen und ein normales, nicht verkürztes Bebauungsplanverfahren einzuleiten.

Herr Wolf (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) begründet seinen Antrag dahingehend, dass bei dem vorliegenden verkürzten Verfahren Klima- und Artenschutz nicht ausreichend untersucht würden.

 

Rh. Ippolito (SPD) lässt über den Antrag abstimmen:

 

dafür:           2  (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

dagegen:  15  (6 CDU, 5 SPD, 1 OP, 1 PRO NRW, 1 FDP, 1 Soziale Gerechtigkeit)

Enth.:           2  (1 BÜRGERLISTE, 1 DIE LINKE.LEV)

 

Rh. Ippolito (SPD) lässt sodann über die Vorlage abstimmen:

 

Beschluss:

 

1.    Gemäß § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird dem Antrag des Vorhabenträgers LCM Immobilien GmbH & Co. KG (Anlage 1 der Vorlage) stattgegeben.

 

2.    Für das im Folgenden näher bezeichnete Gebiet wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes beschlossen. Die Aufstellung erfolgt im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB.

 

3.    Der vorhabenbezogene Bebauungsplan erhält die Bezeichnung V 34/I "Gewerbefläche Hitdorf-Ost/Wiesenstraße“.

 

4.    Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Rheindorf und beinhaltet in Flur 14 das Flurstück Nr. 121 und das Flurstück Nr. 210 (teilweise). Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der Planzeichnung (Anlage 2 der Vorlage) zu entnehmen.

 

5.    Der betroffenen Öffentlichkeit wird in Anlehnung an § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB Gelegenheit zur Äußerung gegeben. Hierzu erfolgt der Aushang der Planunterlagen für die Dauer von 2 Wochen.

 

Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I.

 


- einstimmig -