Die Tagesordnungspunkte 15.1 und 15.2 werden gemeinsam beraten.

 

Frau Biermann-Tannenberger (CDU) verliest die der Anlage zu dieser Niederschrift angefügte Protokollnotiz.

 

Herr Wolf (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) gibt zu Protokoll, dass er beim Maß der baulichen Nutzung anstelle der Angabe „eine extensive Begrünung von Dächern und Wohngebäuden ist möglich“ die Festlegung „eine extensive Begrünung von Dächern und Wohngebäuden wird festgesetzt“ wünscht.

 

Frau Cremer (61) erläutert, dass alle Anregungen und Anmerkungen durch die Verwaltung in das weitere Bebauungsplanverfahren aufgenommen werden.

 

 

Beschluss:

 

1.    Für das im Folgenden näher bezeichnete Gebiet wird gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes beschlossen.

 

2.    Der vorhabenbezogene Bebauungsplan erhält die Bezeichnung V 31/III "Steinbüchel (Fettehenne) - Einzelhandel Berliner Straße/Charlottenburger Straße/Teltower Straße".

 

3.    Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Steinbüchel und umfasst in der Flur 30 die Flurstücke 40, 139, 143 sowie Teilflächen aus den Flurstücken 41, 142 und 149. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches kann den Planzeichnungen gemäß Anlage 1 der Vorlage entnommen werden.

 

4.    Dem Vorentwurf der Planunterlagen einschließlich Begründung mit Umweltbericht wird in der vorliegenden Fassung (Anlagen 2 und 3 der Vorlage) zugestimmt.

 

5.    Die Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig an der Planung zu beteiligen. Die Beteiligung ist in Form einer Bürgerinformationsveranstaltung unter der Leitung des Bezirksvorstehers für den Stadtbezirk III durchzuführen. Gleichzeitig wird der Vorentwurf mit Begründung und Umweltbericht für die Dauer von 4 Wochen öffentlich ausgehängt.

 

Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III.


- einstimmig -