Nachtrag: 30.08.2018
Sitzung: 10.09.2018 SG/021/2018
Beschluss: mehrheitlich mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Enthaltungen: 1
Vorlage: 2018/2358
Beschluss mit folgenden zu ergänzenden Punkten:
- Das Konzept wird auf alle in den Gemeinschaftsunterkünften Lebenden
ausgeweitet, die vulnerablen Gruppen werden hervorgehoben
- Das Einschalten der Polizei bei Straftaten von strafmündigen Kindern (ab 14
Jahren) ist aufzunehmen
- Schwangere allein reisende Frauen sind explizit als Teil der besonders vulnerablen
Gruppe zu nennen
Herr Nelson (Soziales) aus dem Bereich Unterbringung und Betreuung der Abteilung
Migration stellt mittels einer Präsentation das Konzept dem Ausschuss vor.
Nach Beendigung des Vortrags ist der grundsätzliche Tenor der Ausschussmitglieder
positiv und das Konzept wird als notwendig begrüßt.
Der Vorsitzende Rh. Stefan Hebbel (CDU) weist darauf hin, dass das Konzept dahin
gehend geändert werden sollte, dass die Einschaltung der Polizei bei Straftaten von
strafmündigen Kindern ab dem 14. Lebensjahr erfolgt und nicht erst ab dem
18. Lebensjahr.
Rh. Beisicht (PRO NRW) möchte wissen, ob Altersfeststellungen vom Fachbereich
Soziales durchgeführt werden. Frau Kommoß (Soziales) erläutert, dass diese
Verfahren in die Zuständigkeit des Fachbereichs Kinder und Jugend fallen.
Rh. Busch (FDP) stellt die Frage in den Raum, ob es sich bei dem Konzept nicht um
ein allgemeines Konzept für alle in den Unterkünften Lebenden handelt und beantragt
das Konzept auf alle auszuweiten und die vulnerablen Gruppen hervorzuheben.
Frau Monheim (CDU) beantragt, dass schwangere allein reisende Frauen ein
besonderer Teil der vulnerablen Gruppe ist und dass diese deshalb insbesondere zu
benennen sind. Die Verwaltung sichert zu, dass die schwangeren allein reisenden
Frauen in der Einleitung speziell genannt werden.
Frau BM Eva Lux (SPD) fragt nach der Einbeziehung des Sicherheitsdienstes der
Unterkünfte in das vorliegende Konzept.
Herr Nelson (Soziales) erläutert, dass der Fachbereich Soziales zurzeit ein Konzept
speziell für den Einsatz des Sicherheitsdienstes in den Unterkünften entwickelt und
dass das Konzept dann auch Teil der nächsten Ausschreibung der Sicherheits-
dienstleistung sein wird.
Rh. Schaller (Soziale Gerechtigkeit) möchte in diesem Zusammenhang wissen, ob
es Vorfälle gab, die Anlass für die Erstellung des Konzepts Sicherheitsdienstleistung
waren und wie viele das waren.
Es gibt keinen konkreten Vorfall, erläutert Frau Kommoß (Soziales), aber natürlich
kommen immer mal wieder Zwischenfälle vor, eine valide Aussage kann dazu
allerdings nicht gemacht werden.
dafür: 13 (4 CDU, 4 SPD, 1 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 BÜRGERLISTE, 1 OP, 1 Soziale Gerechtigkeit, 1 FDP)
Enth.: 1 (PRO NRW)