Nachtrag: 31.08.2018

Beschluss: erledigt

Der Tagesordnungspunkt 18 wird vorgezogen hinter Tagesordnungspunkt 4, Vorlage Nr. 2018/2436, behandelt.

 

Herr Bezirksvorsteher Schönberger lässt zunächst über das vom Bürgerantragsteller, Herrn Hüser, beantragte Rederecht abstimmen. Dieses wird ihm einstimmig erteilt.

 

Herr Hüser schildert seinen Bürgerantragt. Er verweist auf die erste Frage aus seinem Bürgerantrag und die dazu abgegebene Stellungnahme der Verwaltung und fragt, warum die Schäden auf dem Gehweg in der Schumannstraße beseitigt wurden, obwohl dies nicht unbedingt erforderlich war.

 

Herr Eberhard (TBL) erläutert, dass die aus der Bevölkerung gemeldeten Gehwege und Straßen durch Mitarbeiter der TBL auf ihre Verkehrssicherheit überprüft werden. Es ist gängige Praxis, dass, trotz festgestellter Verkehrssicherheit und daraus nicht erforderlichem Handlungsbedarf, Schadstellen nach Eingaben aus der Bevölkerung partiell beseitigt werden.

 

Herr Vennemann weist darauf hin, dass Herr Hüser in seinem Bürgerantrag um Beantwortung der dort aufgelisteten Fragen gebeten hat. Diese wurden durch schriftliche und mündliche Stellungnahme der Verwaltung beantwortet. Herr Hüser erklärt seinen Bürgerantrag daher als erledigt.