Der Ausschuss nimmt die Niederschrift über die 35. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Planen vom 10.09.2018, die Niederschrift über die 36. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Planen vom 18.09.2018 sowie die Niederschrift über die 37. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Planen gemeinsam mit der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III vom 16.10.2018 zur Kenntnis.

 

Bei der Niederschrift über die 36. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Planen vom 18.09.2018 bittet Herr Krampf (SPD) um ergänzende Informationen bezüglich seiner Nachfragen zum ZOB Opladen.

Frau Rottes (nbso) erläutert zum aktuellen Stand wie folgt:

 

Bis wann wird die Ausführungsplanung erstellt?

Die Ausführungsplanung für die Verkehrsanlage, die im ersten Baulos der Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen AÖR (TBL) berücksichtigt werden soll, liegt am 12.11.2018 vor. Im ersten Baulos wird die Verkehrsanlage ohne Pflaster hergestellt; Pflaster und taktile Elemente sind Teile des Bauloses 2. Für das Mittelbussteigdach wird die notwendige Verrohrung für die Dynamische Fahrgastinformation, die Beleuchtung und die Entwässerung in Baulos 1 berücksichtigt.

 

Bis wann erfolgt der Rückbau des alten Busbahnhofs?

Der Rückbau wird zwei bis drei Monate in Anspruch nehmen und muss bis Ende Oktober 2020 abgeschlossen sein.

 

Bis wann erfolgt die Detailplanung?

Nach dem Projektzeitenplan der TBL sind die Unterlagen für die Ausschreibung der Überdachung bis Ende Februar 2019 zu liefern (Baulos 3).

 

Bezüglich der Niederschrift für die 37. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Planen gemeinsam mit der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III vom 16.10.2018 wird auf Antrag von Rh. Paul Hebbel (CDU) der Beschluss zur Vorlage Nr. 2018/2227 unter Punkt 4, 2 Spiegelstrich, um den Halbsatz „und ggf. als Schulsport- und Freizeitanlage erweitert“ ergänzt:

 

Rh. Ippolito (SPD) lässt hierüber den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Planen abstimmen:

 

Beschluss:

 

1. Für das im Folgenden näher bezeichnete Gebiet wird gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13b BauGB die Aufstellung eines Bebauungsplans im Sinne des § 30 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren beschlossen.

2. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Nr. 233/III “Mathildenhof – östlich Bohofsweg“.

3. Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Steinbüchel und beinhaltet die Flurstücke 303 (z. T.), 313 (z. T.), Flur 14; 70 (z. T.), 72 Flur 15 und 755 Flur 19. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der Planzeichnung (Anlage 1 der Vorlage) zu entnehmen.

4. Im Rahmen der weiteren Planungen soll

  • eine ökologische Referenzsiedlung mit Einfamilien- und Doppelhäusern sowie zwei Mehrfamilienhäusern mit je 4 bis 6 Wohneinheiten entstehen;
  • der Bolzplatz „An der Wasserkuhl“ erhalten, bedarfsgerecht als Sportanlage gesichert und ggf. als Schulsport- und Freizeitanlage erweitert werden;
  • das Baugebiet ausreichend Wohn – und Besucherparkplätze aufweisen.

5. Die Verwaltung erarbeitet für die gegenüberliegende Bestandsbebauung ein Parkraumkonzept.

6. Die Verwaltung prüft im Weiteren die Möglichkeit eines Multigenerationskonzeptes auf dem Gelände des ehemaligen Gut Meckhofen.

 

- einstimmig -

 

Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III.

 

Redaktioneller Hinweis:

In der Sitzung vom 22.11.2018 tritt die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III dem Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Planen vom 12.11.18 zur Vorlage Nr. 2018/ 2227 bei.