Herr Wolf (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) erkundigt sich nach der Sicherung der Altlastenverdachtsfläche unter der Teerfläche. Frau Cremer (61) erläutert, dass die Fläche im Bebauungsplanverfahren gutachterlich untersucht wird. Frau Beigeordnete Deppe ergänzt, dass die Altlastenverdachtsfläche entweder nach einem festgelegten Klassifizierungsverfahren saniert oder aber in jedem Fall dauerhaft durch Versiegelung gesichert wird.

 

Herr Wolf (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) gibt zu Protokoll, dass seine Fraktion zudem ausreichende barrierefreie Fahrradabstellplätze sowie Elektroladestationen für Fahrräder fordert.

 

Beschluss:

 

1.    Der Änderung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 236/I “Wiesdorf – Grundschulen Dönhoffstraße“ wird zugestimmt. Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Wiesdorf und beinhaltet in Flur 11 die Flurstücke 242 und 266 teilweise. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der Planzeichnung (Anlage 1 der Vorlage) zu entnehmen.

 

2.     Über die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) (Äußerungen I/A) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB (Äußerungen I/B) sowie der städtischen Fachbereiche und Betriebe (Äußerungen I/C) vorgebrachten Äußerungen wird gemäß Beschlussentwurf der Verwaltung (Anlage 6 der Vorlage) entschieden. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

3.     Der Bebauungsplan Nr. 236/I “Wiesdorf - Grundschulen Dönhoffstraße“ (Anlagen 2 und 3 der Vorlage) einschließlich der Begründung (Anlage 5 der Vorlage) wird in der vorliegenden Fassung als Entwurf beschlossen.

 

4.     Die Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB an der Planung zu beteiligen. Der Bebauungsplanentwurf mit Begründung einschließlich Umweltbericht und den bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen ist für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, öffentlich auszulegen.

 

Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I.

 


- einstimmig -