Frau Weber (01) weist auf die Frage zur Umsetzung der kleinen Investitionsmaßnahmen 2018 unter Tagesordnungspunkt 17, Ersatzbeschaffung von Spielgeräten, Vorlage Nr. 2018/2408, der Niederschrift aus der Sitzung der Bezirksvertretung III vom 20.09.18 hin. Sie schildert, dass ein Großteil der beschlossen Maßnahmen bereits umgesetzt wurde und verweist auf eine Übersicht zum aktuellen Sachstand, welche der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt ist. Die Verwaltung wird die noch offenen Maßnahmen umsetzen und hierüber im Mitteilungsblatt z.d.A.: Rat berichten. Zum jetzigen Zeitpunkt sind - mit Ausnahme der unter Tagesordnungspunkt 9 zur Entscheidung anstehenden Mittel (siehe Vorlage Nr. 2018/2547) - keine weiteren Mittel bei den kleinen Investitionsmaßnahmen mehr verfügbar, über die die Bezirksvertretung III entscheiden könnte. Die Bezirksvertreter nehmen dies zur Kenntnis.

 

Zum Tagesordnungspunkt 18, Zustand des Gehweges in der Schumannstraße, Vorlage Nr. 2018/2447, der Niederschrift aus der Sitzung der Bezirksvertretung III vom 20.09.18 erläutert Frau Weber, dass der Bürgerantragsteller, Herr Hüser, um eine Ergänzung in der Niederschrift zur mündlichen Stellungnahme der Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen gebeten hat. Nach Rücksprache mit den Technischen Betrieben der Stadt Leverkusen, Herrn Eberhard, schlägt Frau Weber folgende Ergänzung der Niederschrift vor:

 

„Herr Eberhard erklärt, dass die Schäden auf dem Gehweg der Schumannstraße seitens der TBL erkannt und im Arbeitsprogramm der TBL zur Reparatur vorgemerkt wurden.“

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III stimmt dieser Ergänzung zu.

 

Zur Niederschrift der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Planen gemeinsam mit der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III vom 16.10.18 trägt Frau Weber vor, dass der Ausschuss in seiner Sitzung am 12.11.18 folgenden überarbeiteten Beschluss zur Vorlage Nr. 2018/2227, Bebauungsplan Nr. 233/III „Mathildenhof - östlich Bohofsweg“, Aufstellungsbeschluss (beschleunigtes Verfahren), gefasst hat (Änderung gegenüber Ursprungsbeschluss ist fett markiert):

 

„Beschluss:

 

1. Für das im Folgenden näher bezeichnete Gebiet wird gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13b BauGB die Aufstellung eines Bebauungsplans im Sinne des § 30 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren beschlossen.

2. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Nr. 233/III “Mathildenhof – östlich Bohofsweg“.

3. Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Steinbüchel und beinhaltet die Flurstücke 303 (z. T.), 313 (z. T.), Flur 14; 70 (z. T.), 72 Flur 15 und 755 Flur 19. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der Planzeichnung (Anlage 1 der Vorlage) zu entnehmen.

4. Im Rahmen der weiteren Planungen soll

  • eine ökologische Referenzsiedlung mit Einfamilien- und Doppelhäusern sowie zwei Mehrfamilienhäusern mit je 4 bis 6 Wohneinheiten entstehen;
  • der Bolzplatz „An der Wasserkuhl“ erhalten, bedarfsgerecht als Sportanlage gesichert und ggf. als Schulsport- und Freizeitanlage erweitert werden;
  • das Baugebiet ausreichend Wohn – und Besucherparkplätze aufweisen.

5. Die Verwaltung erarbeitet für die gegenüberliegende Bestandsbebauung ein Parkraumkonzept.

6. Die Verwaltung prüft im Weiteren die Möglichkeit eines Multigenerationskonzeptes auf dem Gelände des ehemaligen Gut Meckhofen.

 

Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III.“

 

 

Herr Bezirksvorsteher Schönberger lässt sodann über den Beitritt der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III zu dem neuen Beschluss abstimmen.

 

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III tritt dem Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Planen vom 12.11.2018 zur Vorlage Nr. 2018/ 2227 bei.

 

- einstimmig -

 

Die Niederschriften über die 31. Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III vom 20.09.18 mit obiger Änderung und über die Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Planen gemeinsam mit der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III vom 16.10.18 werden sodann zur Kenntnis genommen.