Nachtrag: 06.11.2018 Nummer 1

Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Rh. Busch (FDP) ändert den Antrag wie folgt ab:

 

Dezentrale Unterbringung von Obdachlosen unter anderem in städtischen Flüchtlingsunterkünften.

 

Beschluss über geänderten Antrag:


Rh. Busch (FDP) stellt den Antrag vor und führt aus, dass die Verwaltung mit der

Prüfung beauftragt werden soll, ob eine dezentrale Unterbringung von Obdachlosen

in freien Räumlichkeiten in Flüchtlingsunterkünften möglich ist.

 

Rh. Müller (CDU) fragt nach, ob es überhaupt einen Bedarf geben würde?

Herr Klein (Caritas) führt aus, dass seit 1993 die Angebote für Obdachlose in

Leverkusen weiter entwickelt werden. Ein Bedarf, wie er hier suggeriert würde, gibt es

in Leverkusen nicht. Wenn Menschen hier auf der Straße leben, dann hat das immer

einen individuellen Grund, der nicht darin liegt, dass das Platzangebot nicht

vorhanden ist. Außerdem warnt Herr Klein (Caritas) davor, die Klientel der

Obdachlosen und der Flüchtlinge zu mischen, da beide eine andere Ausrichtung in

der Betreuung haben.

Auch aus Sicht des Beigeordneten Herrn Lünenbach (Dezernat III) besteht kein

Bedarf, da sowohl Unterkünfte für Flüchtlinge und Obdachlose mit ausreichendenden

Kapazitäten vorhanden sind. Deshalb ist das Prüfergebnis hier, dass kein Bedarf

besteht, die Flüchtlingsunterkünfte für Obdachlose zu öffnen.

 

Rh. Feister (CDU) erläutert, dass er den Antrag ablehnen wird, aber nur weil laut

Herrn Klein (Caritas) kein Bedarf besteht und er die Erfahrung gemacht hat, dass bei

doch auftretendem Engpass durch den Fachbereich Soziales unbürokratisch und

schnell eine Lösung angeboten wird.

Frau Willich (Soziales) bestätigt, dass immer irgendwo ein „Notbett“ zur Verfügung

gestellt werden kann und für psychisch kranke Obdachlose außerdem sogar im Notfall

ein „Notbett“ im „Hotel Anders“ möglich ist.


dafür:                1 (FDP)

dagegen:         10 (3 CDU, 3 SPD, 2 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 BÜRGERLISTE, 1 Soziale Gerechtigkeit)

Enth.:               1 (OP)