1. Die Verwaltung wird beauftragt,
·
die aufgezeigten Flächenpotenziale unter
Berücksichtigung der demografischen Entwicklung, der künftigen
organisatorischen und pädagogischen Schulentwicklung sowie der
Ganztagsentwicklung und unter Konsolidierungsaspekten in den jeweils zu
erstellenden Teilschulentwicklungsplänen durch konkrete und bedarfsorientierte
sowie standortbezogene Lösungsvorschläge aufzugreifen,
· ein Konzept zur Gebäudebetreuung zu erarbeiten
und dem Rat zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
2. Die Beteiligung der Schulen erfolgt anlassbezogen oder im Rahmen der Erstellung von Schulentwicklungsplänen.
3. Die mit Nachbargemeinden und der Kinder- und Jugendhilfeplanung abzustimmende Schulentwicklungsplanung wird weiterhin nach dem mittelfristigen Zeitraum von fünf Jahren bzw. anlassbezogen betrieben und Schulstandortentscheidungen an dieser Planung ausgerichtet.
4. Der GPA-Vorschlag zur Beteiligung der Umlandgemeinden an den Schulkosten wird als nicht umsetzbar verworfen.
dafür: 49 (OB, CDU, SPD, FDP, Freie Wähler OWG-UWG, OP, DIE LINKE)
Enthaltungen: 16 (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, BÜRGERLISTE, pro NRW)