Beschluss: zur Kenntnis genommen

Herr Bartels (FDP) erkundigt sich, warum unter Punkt 4.2.1 die unterfahrbaren Waschbecken in Klassenräumen an Schwerpunktschulen ausgeschlossen sind. Die Frage wird über die Niederschrift beantwortet.

 

Redaktionelle Anmerkung zur Niederschrift:

Der Fachbereich Gebäudewirtschaft nimmt hierzu wie folgt Stellung:

Die Waschtische in Klassenräumen dienen nicht dem Händewaschen (sie haben nur einen Kaltwasseranschluss), sondern werden überwiegend als Ausgussbecken z.B. für das Auswaschen des Tafelschwamms, genutzt. Eine Unterfahrbarkeit wäre insofern eine Überausstattung. Des Weiteren besteht bei der im Vergleich zu Standard-Waschtischen niedrigeren Einbauhöhe die Gefahr, dass diese durch das Daraufsetzen der Kinder beschädigt werden.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Planen nimmt die vorgelegten Baustandards zur Barrierefreiheit des Fachbereichs Gebäudewirtschaft zur Kenntnis.