Herr Bartels (FDP) erkundigt sich, warum unter Punkt 4.2.1
die unterfahrbaren Waschbecken in Klassenräumen an Schwerpunktschulen
ausgeschlossen sind. Die Frage wird über die Niederschrift beantwortet.
Redaktionelle Anmerkung
zur Niederschrift:
Der Fachbereich
Gebäudewirtschaft nimmt hierzu wie folgt Stellung:
Die
Waschtische in Klassenräumen dienen nicht dem Händewaschen (sie haben nur einen
Kaltwasseranschluss), sondern werden überwiegend als Ausgussbecken z.B. für das
Auswaschen des Tafelschwamms, genutzt. Eine Unterfahrbarkeit wäre insofern eine
Überausstattung. Des Weiteren besteht bei der im Vergleich zu
Standard-Waschtischen niedrigeren Einbauhöhe die Gefahr, dass diese durch das
Daraufsetzen der Kinder beschädigt werden.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Planen nimmt die vorgelegten Baustandards zur Barrierefreiheit des Fachbereichs Gebäudewirtschaft zur Kenntnis.