Nachtrag: 31.01.2019

Beschluss: einstimmig mit Änderungen beschlossen

Der Tagesordnungspunkt 22 wird vorgezogen und nach dem vorgezogenen Tagesordnungspunkt 20 beraten.

 

Der Bürgerantragsteller, Herr Lange, erläutert die Hintergründe seines Antrags.

 

Rh. Scholz (CDU) teilt mit, dass er Straßen.NRW erneut kontaktieren wird, um die derzeitigen Möglichkeiten hinsichtlich zusätzlicher Reinigungsintervalle der Solinger Straße auszuloten. Aus seiner Sicht sollen die Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen AöR (TBL) zudem ein Angebot mit realistischen Kosten für die ergänzende Reinigung des im Bürgerantrag dargestellten Straßenabschnitts machen.

 

Nach einer weiteren Diskussion erklärt Herr Molitor (01), dass es sich bei der Solinger Straße um eine Straße mit überregionalem Charakter handelt und die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I nicht über die Angelegenheit alleine abschließend entscheiden kann. Da die Bezirksvertretung eine Erhöhung der Reinigungsfrequenz wünscht, empfiehlt sich zunächst ein Prüfauftrag an die Verwaltung, die Kosten für die Reinigung des im Bürgerantrag dargestellten Straßenabschnitts und eine Umsetzbarkeit zusätzlicher Reinigungen zu ermitteln. In diesem Zusammenhang soll diese Prüfung auch für alle weiteren im Stadtgebiet liegenden Straßen in der Straßenbaulast des Landes erfolgen.

 

Herr Lange signalisiert, dass er mit dieser Änderung seines Bürgerantrags einverstanden ist.

 

 

Herr Zens (SPD) bittet die Verwaltung zudem um eine Überprüfung der Reinigungsleistung der Mohlenstraße und Lohrstraße in Hitdorf. Hierzu haben Herr Krause (CDU) und Frau Bezirksvorsteherin Sidiropulos mitgeteilt, dass durch die zahlreichen parkenden Pkw eine umfassende Straßenreinigung meistens kaum möglich ist. Herr Molitor (01) sagt eine separate Prüfung und Mitteilung zu.

 

Frau Bezirksvorsteherin Sidiropulos lässt sodann über den modifizierten Bürgerantrag abstimmen.

 

Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, welche Kosten für eine beidseitige Reinigung der Solinger Straße ab der Einmündung Am Vogelsang über die Elbe- und Masurenstraße bis zum Ende der Wohnbebauung anfallen und wie eine Durchführung zusätzlicher Reinigungsintervalle möglich ist. Außerdem stellt die Verwaltung die Kosten und Umsetzbarkeit für über das Reinigungsintervall von Straßen.NRW hinausgehende zusätzliche Reinigungen aller weiteren im Stadtgebiet liegenden Straßen in der Straßenbaulast des Landes dar.

 

- einstimmig -