Beschluss: mehrheitlich beschlossen

 

Beschlussentwurf:

 

  1. Der Rat beschließt die vollständige Befreiung von der Gebührenpflicht für Sondernutzungen anlässlich des privat organisierten Stadtfestes 2010 gem. § 9 Abs. 7 der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Leverkusen vom 24.10.2007 (Sondernutzungssatzung) und der hierzu anfallenden Verwaltungsgebühr.
  2. Außerdem beschließt der Rat gemäß § 9 Abs. 7 Sondernutzungssatzung, dass in 2010 sowohl im Stadtteil Opladen als auch im Stadtteil Schlebusch für eine noch zu bestimmende Veranstaltung anlässlich des Stadtjubiläums einmalig eine Gebührenbefreiung bzw. –reduzierung von bis zu 1.000 € gewährt wird.

 

gezeichnet:

Buchhorn                                Häusler