Beschlussentwurf:
- Der Rat beschließt die vollständige Befreiung von der Gebührenpflicht für Sondernutzungen anlässlich des privat organisierten Stadtfestes 2010 gem. § 9 Abs. 7 der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Leverkusen vom 24.10.2007 (Sondernutzungssatzung) und der hierzu anfallenden Verwaltungsgebühr.
- Außerdem
beschließt der Rat gemäß § 9 Abs. 7 Sondernutzungssatzung, dass in 2010
sowohl im Stadtteil Opladen als auch im Stadtteil Schlebusch für eine noch
zu bestimmende Veranstaltung anlässlich des Stadtjubiläums einmalig eine
Gebührenbefreiung bzw. –reduzierung von bis zu 1.000 € gewährt wird.
gezeichnet:
Buchhorn Häusler