Sitzung: 18.02.2019 RAT/043/2019
In Bezug auf den Beschluss des Rates vom 10.12.18 zur Satzung zur 8. Änderung der Verwaltungsgebührensatzung, Vorlage Nr. 2018/2438, fragt Rh. Schweiger (BÜRGERLISTE), wo die Gebühren für Akteneinsichten nach dem Informationsfreiheitsgesetz erfasst sind. Herr Oberbürgermeister Richrath sagt eine Beantwortung über die Niederschrift zu.
Redaktioneller
Hinweis:
Die Gebühren bemessen
sich nach der Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz
Nordrhein-Westfalen (VerwGebO IFG NRW).
Die Niederschrift über die 42. Sitzung des Rates vom 10.12.18 wird zur Kenntnis genommen.