In Bezug auf den Beschluss des Rates vom 10.12.18 zur Satzung zur 8. Änderung der Verwaltungsgebührensatzung, Vorlage Nr. 2018/2438, fragt Rh. Schweiger (BÜRGERLISTE), wo die Gebühren für Akteneinsichten nach dem Informationsfreiheitsgesetz erfasst sind. Herr Oberbürgermeister Richrath sagt eine Beantwortung über die Niederschrift zu.

 

Redaktioneller Hinweis:

Die Gebühren bemessen sich nach der Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (VerwGebO IFG NRW).

 

Die Niederschrift über die 42. Sitzung des Rates vom 10.12.18 wird zur Kenntnis genommen.