Beschluss:

 

1.    Das Grillen auf den drei bisherigen Testflächen im Stadtgebiet wird dauerhaft erlaubt. Die diesbezügliche Ordnungsbehördliche Verordnung zur 3. Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf den Straßen und in den Anlagen der Stadt Leverkusen vom 11.12.2008 (Anlage 1 zur Niederschrift) wird beschlossen.

 

3.    Der Rat der Stadt Leverkusen stimmt der testweisen Ausweitung des Grillens in öffentlichen Anlagen auf ein viertes Gebiet: Großer Silbersee, Liegewiese hinter dem Strandabschnitt bis 30.09.2020 zu.

 

Die Testphase wird insbesondere unter den Gesichtspunkten Vermüllung, Lärm und Vandalismus bis zum Ablauf der Frist evaluiert. Über eine dauerhafte Freigabe dieser Fläche ist anschließend separat zu entscheiden.

 

Die diesbezügliche Ordnungsbehördliche Verordnung zur 3. Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf den Straßen und in den Anlagen der Stadt Leverkusen vom 11.12.2008 (Anlage 1 zur Niederschrift) sowie die diesbezügliche Ordnungsbehördliche Verordnung zur 1. Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung zum Schutz Leverkusener Seen vom 06.04.2004 (Anlage 2 zur Niederschrift) wird beschlossen.

 

Der Rat unterstützt folgende zu Punkt 2 der Vorlage getroffenen Beschlüsse der Bezirksvertretungen:

 

-    Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob eine Fläche am Hitdorfer See für das Grillen zunächst im Rahmen einer Testphase ausgewiesen werden kann.

 

-    Vorbehaltlich des Ratsbeschlusses zu Punkt 1 der Vorlage Nr. 2019/2668 legt die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I die folgende Fläche der abgeschlossenen Testphase für ihren Stadtbezirk dauerhaft als öffentliche Grillfläche fest:

Die ausgewiesene Fläche in der Hitdorfer Laach (Anlage 1 der Vorlage).

 

-    Vorbehaltlich des Ratsbeschlusses zu Punkt 1 der Vorlage Nr. 2019/2668 legt die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II die folgende Fläche der abgeschlossenen Testphase für ihren Stadtbezirk dauerhaft als öffentliche Grillfläche fest:

Die ausgewiesene Fläche an den Wupperwiesen in der Nähe der Düsseldorfer Straße (Anlage 2 der Vorlage).

 

-    Zudem wird die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob am Wanderparkplatz Düsseldorfer Straße in Opladen eine Dixi-Toilette aufgestellt werden kann.

 

-    Vorbehaltlich des Ratsbeschlusses zu Punkt 1 legt die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III die folgende Fläche der abgeschlossenen Testphase für ihren Stadtbezirk dauerhaft als öffentliche Grillfläche fest:

Die ausgewiesene Fläche nördlich des Ophovener Weihers zwischen der Wilmersdorfer Straße und dem Ophovener Weiher (Anlage 3 der Vorlage).

 

-    Die Verwaltung wird mit der Aufstellung von standsicheren Toiletten an der Grillfläche am Ophovener Weiher beauftragt.

 

-    Des Weiteren soll die Verwaltung das erforderliche Volumen der Müllbehälter überprüfen. Sie soll die Einhaltung der Vorgaben (geordnete Müllentsorgung, Grillverbot an trockenen Tagen und anderes) verstärkt kontrollieren.

 

-    Zudem wird die Verwaltung mit der Aufstellung eines (provisorischen) Zaunes zur Wilmersdorfer Straße zum Schutz der spielenden Kinder während der Grillsaison beauftragt.


dafür:         44  (OB, 13 CDU, 12 SPD, 4 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 4 BÜRGERLISTE, 2 OP, 2 PRO NRW, 2 FDP, 2 DIE LINKE.LEV, 2 Soziale Gerechtigkeit)

dagegen:     2  (CDU)