Herr Burau, Fachbereich Stadtplanung, stellt die Aufstellungsbeschlüsse zum Flächennutzungsplan und Bebauungsplan Schloss Morsbroich vor.

Mit diesen Beschlüssen wird das Planungsrecht geschaffen.

 

Herr Rees fragt nach, wie sich zum jetzigen Zeitpunkt die Anzahl der Parkplätze errechnet.

 

Laut Herrn Burau handelt es sich um einen Vorschlag des Museumsvereins, der aus der Beobachtung von bisherigen Parkplatzengpässen bei Großveranstaltungen entstanden ist.

 

Nach dem Aufstellungsbeschluss erfolge die Fachbereichsbeteiligung. Dabei werde u. a. festgelegt, welche Gutachten zu erbringen seien. Wie groß der Parkplatz tatsächlich werden wird, ergibt sich evtl. erst danach.

 

Herr Dr. Eilmus erkundigt sich, warum für die seltenen Veranstaltungen im Schloss in das Landschaftsschutzgebiet (LSG) eingegriffen werden soll. Er hält das für nicht angebracht und rät dringend davon ab. Eine Überlegung wäre doch eine bessere Anbindung des Museums an den ÖPNV und/oder P+R Parkplätze in der Umgebung.

 

Herr Schulz erkundigt sich, wie viele Sträucher und Bäume entfernt werden müssten.

Herr Burau zeigt das Luftbild, auf dem der Bewuchs erkennbar ist. Die Frage von Herrn Schulz nach der Anzahl der zu fällenden Gehölze kann lt. Herrn Burau zurzeit nicht beantworten werden. Er rechnet jedoch mit einer hohen Anzahl zu fällender Gehölze. Eine genaue Aufnahme der Gehölze sowie eine Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung wird Teil des Verfahrens sein.

 

Herr Rees weist darauf hin, dass naturschutzrechtliche Fragen schon jetzt geklärt werden sollten.

 

Herr Dr. Eilmus regt einvernehmlich an, schon zum jetzigen Zeitpunkt ein Stimmungsbild des Beirates abzugeben.

 

Herr Baumhögger nimmt den Vorschlag auf und fasst zusammen:

 

Fazit des Beirates

Der Bau der Parkplätze an dem vorgesehenen Standort im LSG wird vom Naturschutzbeirat abgelehnt. Es sollten alternative Möglichkeiten für die Erreichbarkeit des Schlosses geprüft werden (z. B. alternative Parkflächen oder Eintrittskarten incl. Nutzung des ÖPNV).

Der Naturschutzbeirat sieht die Vorstellung des gesamten Projektes kritisch und kann ihr nicht folgen. Es soll nicht in das LSG eingegriffen werden.