Beschluss: einstimmig beschlossen

Herr Höroldt (Diakonisches Werk) nimmt an der Abstimmung gem. § 31 GO

nicht teil.

 

Beschluss:

 

1.    Die mit Dringlichkeitsentscheidung vom 16.07.2014 (siehe Vorlage Nr. 2014/0103, durch den Kinder- und Jugendhilfeausschuss am 04.09.2014 genehmigt) festgelegte Verteilung der jährlichen Fördermittel in Höhe von insgesamt 475.000 € wird für das Kindergartenjahr 2019/2020, vorbehaltlich der Zustimmung des Landtags zum eingebrachten Gesetzentwurf für das „Gesetz für einen qualitativ sicheren Übergang zu einem reformierten Kinderbildungsgesetz“, fortgeschrieben.

 

2.    Die mit Dringlichkeitsentscheidung vom 16.07.2014 (siehe Vorlage Nr. 2014/0103, durch den Kinder- und Jugendhilfeausschuss am 04.09.2014 genehmigt) zur Ziffer 1.3 der Vorlage erfolgte Zuweisung des Restbetrages der Fördersumme, 50.000 €, an den öffentlichen Träger zur Verwendung in städtischen Kindertageseinrichtungen, wird für das Kindergartenjahr 2019/2020 bestätigt und aufgrund des seit 2014 unveränderten Bedarfes bis zum 31.07.2020 fortgeschrieben.

 


- einstimmig –