Beschluss:
Die Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Leverkusen vom 02.07.2014 wird wie folgt geändert:
§ 1 Nr. 2 wird wie folgt neu gefasst:
„Sonstige Entscheidungen, die im Einzelfall unmittelbar zu Auszahlungen in Höhe von über 100.000 € verpflichten. Inhouse-Geschäfte sind im Rahmen der vom Rat beschlossenen Haushaltsmittel hiervon nicht betroffen. Die Bestimmungen der Vergaberichtlinien der Stadt Leverkusen bleiben hiervon unberührt.“
In § 5 Satz 1 wird hinter dem Wort „jeweilige“ der Buchstabe „n“ ergänzt.
- einstimmig -