1. Dem als Anlage 18 der Niederschrift beigefügten Entwurf einer
öffentlich-rechtlichen Vereinbarung (ÖRV) nebst Verwaltungsvereinbarung
zwischen der Stadt Leverkusen und dem Rhein-Erft-Kreis zur Übertragung der
Aufgaben nach dem Gesetz zur Bildung Einheitlicher Ansprechpartner (EA-Gesetz
NRW) wird zugestimmt.
2. Der Oberbürgermeister wird
vorbehaltlich der Verabschiedung des EA-Gesetzes NRW ermächtigt, die
Vereinbarungen abzuschließen.
3. Sollten sich im Zuge des
weiteren Verfahrens bzw. der Einbeziehung der Bezirksregierung redaktionelle
Änderungen des Vereinbarungstextes der ÖRV ergeben, ist hierzu keine weitere
Zustimmung erforderlich. Bei materiellen Änderungen der ÖRV wird ein erneuter
Beschluss eingeholt. Der Abschluss, die Kündigung oder die Änderung von
Verwaltungsvereinbarungen bedürfen keiner Beschlussfassung durch die
politischen Gremien.
4. Sollten sich im Laufe der Zeit weitere Kooperationspartner finden, gilt der Beschluss zu 1. bis 3. für neue Kooperationen als erteilt.
- einstimmig -