Beschluss: zur Kenntnis genommen

Herr Bartels (FDP) erläutert, dass mit dem Beschluss des Kaufvertrags in der nichtöffentlichen Vorlage im Februar 2014 das Grundstück für die Errichtung einer Begegnungsstätte durch die Stadt veräußert worden ist. Anschließende Planungsänderungen seien jedoch nur Teilen der Politik vorgestellt worden.

 

Herr Bartels (FDP) gibt die persönliche Erklärung ab, dass jede Religionsgemeinschaft das Recht besitzen muss, entsprechende Sakralgebäude zu errichten. Das Verfahren, wie es hier letztlich zu einem Moscheebau gekommen ist, hält Herr Bartels (FDP) jedoch für bedenklich.

 

Frau Biermann-Tannenberger (CDU) ergänzt, dass ihre Fraktion Antrag auf Akteneinsicht gestellt hat und erst dann bezüglich des Verfahrens sprachfähig ist.

 

Es erfolgt keine Abstimmung zu Antrag, da es sich um eine allgemeine Aussprache gehandelt hat.