Frau Biermann-Tannenberger erläutert den Antrag ihrer Fraktion.
Frau Cremer (61) nimmt bezüglich des Baurechts wie folgt Stellung:
Für das Gelände des
Innovationsparks Leverkusen existiert der rechtskräftige Bebauungsplan Nr.
115/I, 2. Änderung. Der Bebauungsplan setzt für die betreffende Fläche als Art
der Nutzung ein Gewerbegebiet fest. In einem Gewerbegebiet sind Betriebe des
Beherbergungsgewerbes allgemein zulässig. Bei entsprechender Einhaltung der
weiteren städtebaulichen Kennziffern wie Grundflächenzahl, Gebäudehöhe und
überbaubarer Grundstücksfläche, wäre ein Hotel grundsätzlich zulässig.
Der Verwaltung
liegen Planungen vom Frühjahr 2018 für ein Hotel vor, die mit dem Investor
besprochen wurden. Für die Verwirklichung werden neben Flächen aus dem
Grundstücksfonds NRW auch städtische Flächen in einer Größenordnung von 2175 m²
benötigt.
Um ein
Grundstücksgeschäft für den Grundstücksfonds NRW abzuschließen, benötigt die
NRW Urban GmbH, die als Entwicklungsträger auftritt, allerdings die städtische
Zustimmung, ein sogenanntes Testat, zu den vorgelegten Planunterlagen. Die
Zustimmung kann noch nicht erteilt werden, weil Fragen zur Zu- und Abfahrt zum
Hotel noch nicht gelöst sind. Diese Zustimmung ersetzt die einzuholende
bauordnungsrechtliche Genehmigung.
Bislang liegt die
Hotelmarktstudie aus dem Mai 2018 vor, die eine generelle Einschätzung des
Hotelmarkts in Leverkusen vornimmt. Diese Hotelmarktstudie kann aber nicht als
grundsätzliches Steuerungsinstrument für das gesamte Stadtgebiet eingesetzt
werden. Ob es überhaupt möglich und sinnvoll ist, Hotelansiedlungen
gesamtstädtisch zu steuern, wird derzeit durch eine fachliche Einschätzung
eines externen Gutachters geprüft. Ein Ergebnis liegt noch nicht vor.
Rf. Arnold (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) lässt über den Antrag abstimmen:
Beschlussempfehlung an den Rat:
Wie Antrag
dafür: 5 (4 CDU, 1 FDP)
dagegen: 11 (5 SPD, 2 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 BÜRGERLISTE, 1 OP, 1 DIE LINKE.LEV, 1 Soziale Gerechtigkeit)
Enth.: 1 (CDU)