Nachtrag: 10.05.2019

Beschluss: von der TO abgesetzt

Der Tagesordnungspunkt 5.1 (Antrag Nr. 2019/2907) wurde über die Arbeitstagesordnung von der Tagesordnung abgesetzt, da es sich hierbei um eine rein innerorganisatorische Entscheidung handelt und die Bezirksvertretung III daher nicht zuständig ist.