Nachtrag: 29.05.2019

Beschluss: mehrheitlich mit Änderungen beschlossen

Beschluss:

 

1.    Die Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich durch einen erforderlichen Baumkronen- und Pflegeschnitt die Verkehrssicherheit auf dem Fußweg entlang der Dhünn zwischen Kreisverkehr Odenthaler Straße und Dhünnbrücke wiederherzustellen, damit der Weg für die Öffentlichkeit geöffnet wird.

2.    Der obige Beschluss zu Punkt 1 ersetzt den Beschluss der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III vom 21.02.2019 zur Vorlage Nr. 2019/2730, Beschlusspunkt 1 (Baumfällungen).

 


Die Tagesordnungspunkte 21.1 (Vorlage Nr. 2019/2937), 21.2 (Vorlage Nr. 2019/2938), 21.3 (Vorlage Nr. 2019/2942), 21.4 (Vorlage Nr. 2019/2943) und 21.5 (Antrag Nr. 2019/2934) werden gemeinsam hinter Tagesordnungspunkt 2, Niederschriften, beraten.

 

Herr Bezirksvorsteher Schönberger lässt zunächst über das vom Bürgerantragsteller, Herrn Ratte, beantragte Rederecht zur Vorlage Nr. 2019/2938 abstimmen.

 

dafür:         10  (5 CDU, 2 SPD, 1 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 FDP, 1 BÜRGERLISTE)

dagegen:     1  (SPD)

 

Herr Ratte erläutert seinen Bürgerantrag.

 

Im Laufe einer sich anschließenden längeren Diskussion erkundigt sich Herr Kämmerling (CDU) nach den Kosten für Sperrung des Weges inklusive Nachbesserungen, den bisher entstandenen Kosten für die bereits vorgenommenen Baumfällungen inklusive Anlage und Rückbau der notwendigen Baustraße sowie den entstehenden Kosten bei einem Baumkronen- und Pflegeschnitt der betroffenen Bäume. Er bittet um Beantwortung durch die Verwaltung.

 

Frau Weber (01) erläutert die bisherige Historie. Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III hat nach einem Ortstermin am 13.02.2019 in einer Sondersitzung am 21.02.2019 zur Vorlage Nr. 2019/2730 die Fällung von Bäumen auf dem Dhünn-Deich in Schlebusch, die Prüfung des Erhalts von Stümpfen, Ersatzpflanzungen von Bäumen sowie Nachpflanzungen von einheimischen Sträuchern beschlossen. Der Vollzug der Baumfällungen nach dem 01.03.2019 wurde durch die Bezirksregierung Köln, Obere Naturschutzbehörde, unterbrochen, um den Sachverhalt zu prüfen.

Aufgrund der bestehenden Verkehrssicherungspflicht wurde der Weg von der Verwaltung vorübergehend gesperrt. Hierzu verweist Frau Weber (01) auch auf die vorliegenden Stellungnahmen der Verwaltung vom 23.05.2019 und 06.06.2019 zum Antrag Nr. 2019/2934 der Gruppe FDP. Sie erklärt, dass keine Zuständigkeit der Bezirksvertretung in Bezug auf die Verkehrssicherungspflicht vorliegt sondern die Verwaltung hierfür zuständig ist. Ihrer Auffassung nach kann der Antrag in der vorliegenden Textfassung daher nicht beschlossen werden. Abschließend weist sie darauf hin, dass die Umsetzung eines etwaigen neuen Beschlusses zu den Bäumen mit der Bezirksregierung Köln, Obere Naturschutzbehörde, abgestimmt werden muss.

 

Herr Vennemann (FDP) ist mit einer Änderung des Beschlusstextes seines Antrags einverstanden, wenn hiermit eine Öffnung des Weges erreicht wird.

 

Herr Bezirksvorsteher Schönberger fasst in diesem Sinne abschließend die Diskussion im nachfolgenden Beschlussentwurf zum Antrag Nr. 2019/2934 zusammen, über den er sodann abstimmen lässt.

 


dafür:           9  (4 CDU, 2 SPD, 1 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 FDP, 1 BÜRGERLISTE)

Enth.:           1  (SPD)

 

Die Bürgeranträge Nrn. 2019/2937, 2019/2938, 2019/2942 und 2019/2943 werden durch diesen Beschluss als erledigt angesehen.