Beschluss:
Nachstehende
Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt.
1. Der Rat nimmt den
aufgestellten Entwurf des
Jahresabschlusses 2018 der Stadt Leverkusen zur Kenntnis.
2. Der Entwurf des Jahresabschlusses 2018 wird zur Prüfung dem Rechnungsprüfungsausschuss zugeleitet.
3. Die Stadt Leverkusen übt das Wahlrecht gemäß § 1 des Gesetzes zur Beschleunigung der Aufstellung kommunaler Gesamtabschlüsse in dem Sinne aus, dass der Anzeige des Gesamtabschlusses 2018 die vom Oberbürgermeister bestätigten Entwurfsfassungen der Gesamtabschlüsse 2015, 2016 und 2017 beigefügt werden.
Leverkusen,
29.04.2019
gezeichnet: gezeichnet: gezeichnet:
Richrath Rh.
Schönberger Rh.
Ippolito
dafür: 35 (14 CDU, 10 SPD, 5 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 3 OP, 1 FDP, 2 Soziale Gerechtigkeit)
dagegen: 1 (PRO NRW)
Enth.: 6 (4 BÜRGERLISTE, 2 DIE LINKE.LEV)