Der Tagesordnungspunkt wurde vorgezogen und nach dem vorgezogenen Tagesordnungspunkt 52 beraten.

 

Rh. Schoofs (BÜRGERLISTE) gibt die als Anlage 9 zur Niederschrift beigefügte Erklärung zu Protokoll.

 

Herr Stadtdirektor Märtens erklärt zu Protokoll, dass der Gewerbesteuerertrag im Jahr 2018 bei rund 128,5 Mio. € lag. Bei einem Gewerbesteuerhebesatz von 250 Prozentpunkten hätte der Ertrag bei rund 67,6 Mio. € gelegen.

 

Der Ertrag bei der Grundsteuer B lag im Jahr 2018 bei rund 50 Mio. €. Eine Absenkung auf einen Hebesatz von 750 Prozentpunkten hätte einen Ertrag in Höhe von 47,5 Mio. € ergeben.

 

Herr Oberbürgermeister Richrath lässt zunächst über den Antrag Nr. 2019/2992 abstimmen.

 

Beschluss:

 

Wie Antrag

 

dafür:           5  (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

dagegen:  39  (OB, 15 CDU, 9 SPD, 4 BÜRGERLISTE, 3 OP, 1 PRO NRW, 2 FDP, 2 DIE LINKE.LEV, 2 Soziale Gerechtigkeit)

Enth.:           1  (SPD)

 

Damit ist der Antrag abgelehnt.

 

Anschließend lässt Herr Oberbürgermeister Richrath über den Antrag Nr. 2019/2999 abstimmen.

 

Beschluss:

 

Wie Antrag

 

dafür:           2  (DIE LINKE.LEV)

dagegen:  42  (OB, 15 CDU, 9 SPD, 5 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 4 BÜRGERLISTE, 3 OP, 1 PRO NRW, 2 FDP, 2 Soziale Gerechtigkeit)

Enth.:           1  (SPD)

 

Damit ist der Antrag abgelehnt.

 

Zuletzt lässt Herr Oberbürgermeister Richrath über den Antrag Nr. 2019/2991 abstimmen.

 

Beschluss:

 

1.    Der in der Ratssitzung am 04.11.2019 vom Oberbürgermeister einzubringende Entwurf des Haushaltsplans für 2020 ist vom Stadtkämmerer auf Basis eines Gewerbesteuerhebesatzes von 250 Prozentpunkten und eines Grundsteuer B-Hebesatzes von 750 Prozentpunkten zu erstellen.

 

2.    Vor der Einbringung ist mit der Kommunalaufsicht abzustimmen, ob unsere Stadt damit einen genehmigungsfähigen Weg bestreitet.

 

3.    Minimalziel ist es, im Ergebnis eine „schwarze Null“ auszuweisen, um die Vorgaben des Stärkungspaktgesetzes einzuhalten.

 

4.    Für die Haushaltsjahre 2021 und folgende wird festgelegt, dass sich die festgesetzten Mehreinnahmen der Gewerbesteuer des laufenden Jahres im jeweiligen Folgejahr mindernd auf die Grundsteuer B auswirken.

 

dafür:         38  (OB, 15 CDU, 10 SPD, 4 BÜRGERLISTE, 3 OP, 1 PRO NRW, 2 FDP, 2 Soziale Gerechtigkeit)

dagegen:     2  (DIE LINKE.LEV)

Enth.:           5  (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)