Rh. Schoofs (BÜRGERLISTE) merkt an, dass Herr Mues auf Nachfrage zu dem Punkt 1 c) Einstellung in andere Gewinnrücklagen sinngemäß im Finanz- und Rechtsausschuss erklärt hat, dass es sich hierbei vor allem um die Zahlungen an die Stadt Leverkusen handelt, die der WGL zur Sanierung des städtischen Haushaltes entzogen werden. Der Fraktion BÜRGERLISTE erscheint es sehr suspekt, dass Gelder, die dem Grunde erwirtschaftet werden, um dringend benötigten Wohnraum zu finanzieren, in diesem Umfang zur Sanierung des kommunalen Haushaltes verwandt werden. Aus diesem Grund meldet die Fraktion BÜRGERLISTE zu dieser Vorgehensweise Bedenken an.

 

Herr Oberbürgermeister Richrath erläutert, dass dieses Thema immer wieder im Aufsichtsrat der WGL diskutiert wird. Die WGL weist einen sehr hohen Grad an Modernisierungs- und Instandhaltungskosten auf und setzt zahlreiche Neubauprojekte um. Weder die Geschäftstätigkeit, Leistungsfähigkeit, Strategie oder Qualität der WGL ist durch die für den Kernhaushalt der Stadt bereitgestellten Summen in irgendeiner Weise gefährdet. 

 

Rh. Ippolito (SPD) bittet, Herrn Mues die zuvor gemachten Aussagen von Rh. Schoofs (BÜRGERLISTE) aus der Aufzeichnung des Livestreams der heutigen Ratssitzung zur Verfügung zu stellen, damit er dazu Stellung nehmen kann. Herr Bürgermeister Marewski macht den Vorschlag, dass Herr Mues, sofern er der Bitte nachkommt, den Fraktionsvorsitzenden berichtet. Dagegen erhebt sich kein Widerspruch.

 

Herr Bürgermeister Marewski lässt sodann zunächst über die Ziffer 1 des Beschlussentwurfes abstimmen.

 

Beschluss:

 

1. Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt gem. § 113 Abs. 1 GO NRW den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in der Gesellschafterversammlung der Wohnungsgesellschaft Leverkusen GmbH (WGL) Weisung, folgenden Beschlüssen zuzustimmen:

 

a) Der Jahresabschluss zum 31.12.2018 mit einer Bilanzsumme von 317.602.270,01 € und einem Jahresüberschuss in Höhe von 4.721.526,65 € wird festgestellt.

 

b) Der Lagebericht 2018 wird genehmigt.

 

c) Der Jahresüberschuss in Höhe von 4.721.526,65 € wird wie folgt verwendet:

 

Einstellung in Bauerneuerungsrücklage            2.360.700,00 €,

Einstellung in andere Gewinnrücklagen 2.360.700,00 €,

Vortrag auf neue Rechnung                                             126,65 €.

 

d) Der Geschäftsführung der WGL wird für das Wirtschaftsjahr 2018 Entlastung
erteilt.

 

e) Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BavariaTreuAG, Dresden, wird zum Abschlussprüfer für den Jahresabschluss 2019 bestellt.

 

dafür:         32  (OB, 14 CDU, 7 SPD, 4 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 OP, 2 FDP, 1 DIE LINKE.LEV, 2 Soziale Gerechtigkeit)

Enth.:           6  (4 BÜRGERLISTE, 2 PRO NRW)

 

Anschließend lässt Herr Bürgermeister Marewski über die Ziffer 2 des Beschlussentwurfes abstimmen.

 

Beschluss:

 

2. Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in der Gesellschafterversammlung der WGL gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung, den Mitgliedern des Aufsichtsrates der WGL für das Wirtschaftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.

 

dafür:         28  (11 CDU, 5 SPD, 3 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 3 BÜRGERLISTE, 1 OP, 2 FDP, 1 DIE LINKE.LEV, 2 Soziale Gerechtigkeit)

Enth.:           2  (PRO NRW)

 

Herr Oberbürgermeister Richrath, Frau Bürgermeisterin Lux, Rh. Altenburg, Rh. Baake, Rh. Krahforst, Rh. Miesen, Rh. Schoofs und Rf. Schumann haben gemäß § 43 Abs. 2 i. V. m. § 31 Abs. 1 GO NRW an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.