Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in der Gesellschafterversammlung der JOB Service Beschäftigungsförderung Leverkusen gGmbH (JSL) gemäß § 113 Abs. 1 GO NRW folgende Weisungen:
1. a) Den Jahresabschluss zum 31.12.2018 mit einer Bilanzsumme von 4.857.781,24 € und einem Jahresüberschuss von 11.181,51 € festzustellen,
b) den Lagebericht 2018 zu genehmigen,
c) den Jahresüberschuss von 11.181,51 € auf neue Rechnung vorzutragen,
d) der Geschäftsführung der JSL für das Wirtschaftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.
2. In Abänderung des Weisungsbeschlusses des Rates vom 07.05.2018 (Vorlage Nr. 2018/2209) folgenden Beschluss zu fassen:
„Die Erhöhung des Stammkapitals der JSL um 435,41 € (50.000,00 DM: 1,95583 = 25.564,59 €) auf 26.000,00 € wird durch Aufstockung des Nennbetrages des bestehenden Geschäftsanteils Nr. 1 der Stadt Leverkusen von 25.564,59 € auf 26.000,00 € durchgeführt. Die Stadt Leverkusen wird zur Übernahme einer Einlage von 435,41 € zugelassen. Die Einlage ist in bar zu leisten.
§ 5 des Gesellschaftsvertrages soll wie folgt geändert werden:
§ 5
Stammkapital
Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 26.000,00 € (in Worten: sechsundzwanzigtausend).“
3. Der Rat bevollmächtigt die Verwaltung, die für die Kapitalerhöhung benötigten Mittel in Höhe von 435,41 € außerplanmäßig bei Finanzstelle 97000520012000, Finanzposition 784300, bereitzustellen.
dafür: 34 (OB, 14 CDU, 7 SPD, 3 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 4 BÜRGERLISTE, 1 OP, 2 FDP, 1 DIE LINKE.LEV, 1 Soziale Gerechtigkeit)
Enth.: 3 (2 PRO NRW, 1 Soziale Gerechtigkeit)