Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Aus Sicht von Rh. Schoofs (BÜRGERLISTE) gab es verschiedene Missdeutungen und Vorwürfe zu der Meinungsänderung der Fraktion BÜRGERLISTE in der Thematik.

 

Rh. Schoofs (BÜRGERLISTE) gibt daher die folgende Klarstellung zu Protokoll:

„Es ist so, dass wir von Anfang an dieses Steuerdumping als völlig ungeeignet betrachtet haben. Es geht nicht darum – und das geht auch aus unseren Anträgen und aus unserer Klage, die Ihnen auch zugegangen ist, eindeutig hervor – dass wir jetzt anderen irgendetwas wegnehmen wollen und uns dann im edlen Wettstreit gegenseitig unterbieten, bis wir dann an die Grenze, was wir denn nehmen müssen, gemeinsam gekommen sind. Es geht darum, dass alle Gemeinden grundsätzlich entsprechend mit Geld ausgerüstet werden. Wie wir uns das vorstellen, will ich hier nicht auch noch erläutern, das haben wir in unseren Anträgen und Anfragen auch deutlich gemacht. Das heißt also, wir haben zu diesem Antrag, der ganz kurzfristig an uns herangetragen wurde, gesagt, wir tragen ihn mit, damit er überhaupt auf die Tagesordnung kam, um damit das Thema auch wieder hier bei uns im Rat und – wie wir dann in Folge sehen – auch im gesamten Bundesgebiet wieder virulent zu machen. Das hat dann auch dazu geführt, dass wir unsere Klage – zumindest zunächst – zurückgestellt haben. Wir wollen noch einmal deutlich machen: Auch wir sind selbstverständlich dafür, dass die Stadt sich in jeder Form Gedanken macht, wie sie aus dem Finanztief herauskommt. Aber diese Art, die dort vorgeschlagen ist, ist tödlich für uns alle. Auch für denjenigen, der dieses Mittel anwendet. Nicht umsonst hat dann Herr Zimmermann auch lakonisch gesagt, dass er dann auch nochmal – ich glaube – 50 Prozentpunkte senken kann, dann ist die Grenze erreicht, danach ist wohl Pflicht, dass dieser Satz genommen wird. Das bringt uns allen nichts. Und vor diesem Hintergrund werben wir weiterhin dafür und werden dies auch in Anträgen und Ähnlichem weiterverfolgen, dass wir uns grundsätzlich durch Bund und Land so finanziell ausrüsten lassen, wie es das Grundgesetz eindeutig und klar vorsieht. Und dazu hatten wir Ihnen dieses Gutachten des Städtetages und des Gemeindebundes an einen unserer Anträge angeheftet, da dieses Gutachten ebenfalls zur gleichen Meinung kommt. Insgesamt können wir vielleicht etwas ändern, aber wenn wir uns hier selber zerlegen, schaden wir dem Bürger in Gänze. Denn es gehen alle die Mittel, die wir dann aus welchen Gründen auch immer nicht erhalten, unserer gesamten Infrastruktur in Leverkusen, in Monheim usw. verloren.“

 

Rh. Viertel (BÜRGERLISTE) gibt zu Protokoll, dass, sollte die Verwaltung die Senkung der Hebesätze für die Gewerbe- und Grundsteuer B im Haushalt nicht genehmigungsfähig darstellen können, gegen das Land NRW geklagt werden muss, damit die Stadt Leverkusen mit ausreichenden finanziellen Mittel ausgestattet wird, um für die Bevölkerung vor Ort tätig zu sein.

 

Beschluss:

 

Wie Antrag 


dafür:           2  (1 BÜRGERLISTE, 1 DIE LINKE.LEV)

dagegen:  31  (OB, 14 CDU, 4 SPD, 4 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 BÜRGERLISTE, 1 OP, 2 PRO NRW, 2 FDP, 2 Soziale Gerechtigkeit)

 

Damit ist der Antrag abgelehnt.