Beschluss:

 

Nachstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt.

 

Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW:

 

Der Erhöhung der Gesamtbaukosten der Erweiterung der Gesamtschule Schlebusch um 850.000 € auf 4.500.000 € wird zugestimmt.

 

Die zusätzlichen Haushaltsmittel werden mit dem Haushalt 2020 im Finanzplan unter der Finanzstelle 65000170011132, Finanzposition 783100, zur Verfügung gestellt.

 

Die Beauftragung und Ausführung der Arbeiten werden unmittelbar nach Beschlussfassung vorgenommen.

 

Leverkusen, 02.08.2019

 

gezeichnet:

In Vertretung                                      Rh. Dr. Klose                            Rh. Stefan Hebbel

Adomat

(zugleich i. V. des Oberbürgermeisters)


- einstimmig -