Beschluss:
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I beschließt, den Weg Umlag im Bereich zwischen Stöckenbergsee und Hitdorfer See als Gemeindeweg beschränkt auf den Fußgänger- und Radfahrverkehr nach § 6 Straßen- und Wegegesetz dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Ausgenommen von der Beschränkung wird der landwirtschaftliche Verkehr.
Zugleich ist das Einziehungsverfahren nach § 7 für den ehemaligen Feldweg im Bereich des Freibades einzuleiten.
- einstimmig -