Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III beschließt, die Stichstraßen der Gezelinallee 73a - 75b und der Morsbroicher Straße 58 - 64 als Gemeinde-/Anliegerwege dem öffentlichen Verkehr gemäß § 6 Straßen- und Wegegesetz zu widmen.

 

Deren Verbindung durch den Grünzug wird als Gemeindeweg beschränkt auf den Fußgänger- und Radfahrverkehr gewidmet. Die Benutzung durch Rettungs- und Entsorgungsfahrzeuge wird freigestellt.


- einstimmig -