Beschluss:
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I beschließt die Stichstraße zu den Häusern Mauspfad 30a - 36c als Gemeinde-/Anliegerstraße nach § 6 Straßen- und Wegegesetz zu widmen.
- einstimmig -
Beschluss:
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I beschließt die Stichstraße zu den Häusern Mauspfad 30a - 36c als Gemeinde-/Anliegerstraße nach § 6 Straßen- und Wegegesetz zu widmen.
- einstimmig -