Die Tagesordnungspunkte 26.1 (Vorlage Nr. 2019/2987), 26.2 (Vorlage Nr. 2019/2073) sowie 26.3 (Vorlage Nr. 2019/3051) werden gemeinsam mit dem TOP 37 (Antrag Nr. 2019/3138) beraten.

 

Frau Biermann-Tannenberger (CDU) bittet, den Bereich des Brückengeländers, das mit einer Spitze in den Radweg hineinragt und diesen an dieser Stelle verschmälert, umzuplanen. Herr Schmitz (66) erläutert, dass das Durchlassbauwerk bei der Planung aufgrund erheblicher Mehrkosten (ca. 150.000 €) nicht verändert werden soll. Die Engstelle wird zudem als relativ unerheblich beurteilt, da sich die Geh-/ Radwegbreite dort nur von 3 m auf 2,20 m verringert.

 

Herr Wolf (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) erkundigt sich, inwieweit es sichergestellt ist, dass die Altlast im Bereich der geplanten Wohnbebauung vor den Hochbaumaßnahmen saniert wird. Frau Beigeordnete Deppe und Frau Cremer (61) stellen dar, dass grundsätzlich eine Sanierung angestrebt ist. Bis zum Rat soll hierzu eine erweiterte Stellungnahme durch den FB Umwelt (32) vorgelegt werden.

 

Rf. Arnold (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) geht dies nicht weit genug. Sie beantragt daher die Vertagung des TOP 26.2, Vorlage Nr. 2019/2073.

 

Rh. Ippolito (SPD) lässt über den Antrag auf Vertagung abstimmen:

 

dafür:           5  (2 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 OP, 1 Aufbruch Leverkusen, 1 DIE LINKE.LEV)

dagegen:  14  (6 CDU, 5 SPD, 1 BÜRGERLISTE, 1 FDP, 1 Soziale Gerechtigkeit)

 

Rh. Ippolito (SPD) lässt sodann über die einzelnen Tagesordnungspunkte abstimmen:

 

Beschluss zu TOP 26.1, 20. Änderung des Flächennutzungsplans Rennbaumstraße,

Aufstellungsbeschluss, Beschluss über die öffentliche Auslegung, Vorlage Nr. 2019/2987:

 

1.     Der Flächennutzungsplan wird in dem Teilbereich „Rennbaumstraße" geändert. Die genaue Abgrenzung ist der Planzeichnung (Anlage 2 der Vorlage) zu entnehmen. Die Aufstellung erfolgt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB).

 

2.     Über die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB (Äußerungen I/A) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB (Äußerungen I/B) sowie der städtischen Fachbereiche und Betriebe (Äußerungen I/C) vorgebrachten Äußerungen wird gemäß Beschlussentwurf der Verwaltung (Anlage 1 der Vorlage) entschieden. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

3.     Die 20. Änderung des Flächennutzungsplanes in Opladen im Bereich „Rennbaumstraße“ (Anlage 2 der Vorlage) einschließlich der Begründung (Anlage 3 der Vorlage) wird in der vorliegenden Fassung als Entwurf beschlossen.

 

4.     Die Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB an der Planung zu beteiligen. Der Entwurf der 20. Änderung des Flächennutzungsplans mit Begründung einschließlich Umweltbericht und den bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen ist für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, öffentlich auszulegen.


- einstimmig -