Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt:
1. bei der Stadtentwicklung die Belange
pflegebedürftiger Menschen bezüglich des Bedarfs an (teil-) stationären Plätzen
zu berücksichtigen und dabei zu prüfen
a)
wie Grundstücke für den Bau von Pflegeeinrichtungen oder
seniorenbezogenen Wohnprojekten insbesondere in Stadtteilen ohne derartige
Einrichtungen gesichert werden können,
b)
ob und wie bei neuen Flächenentwicklungen Grundstücke für
Pflegeeinrichtungen oder Seniorenwohnprojekte gesichert werden können,
2. eine quartiersbezogene Bedarfsanalyse
vorzunehmen (teilräumliche Bedarfsanalyse) und zu prüfen, welche Liegenschaften
dort für (teil-)stationäre Einrichtungen oder Seniorenwohnprojekte zur
Verfügung stehen könnten.
3. Wohngemeinschaften für ältere Menschen und
neue Angebotsformen der Pflege zu forcieren und dazu Projekte zu entwickeln.
4. an die Pflegesatzkommission die Forderung zu
stellen, die Refinanzierung der Kurzzeitpflege, insbesondere durch Senkung der
geforderten Auslastungsquote, zu verbessern, damit mehr Angebote geschaffen
werden.
5. die örtliche Planung nach dem Alten- und
Pflegegesetz NRW einmal pro Jahr vorzustellen, um über die Entwicklung zu
berichten.
- einstimmig im Rahmen der En-bloc-Abstimmung -