Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt:

 

1.    bei der Stadtentwicklung die Belange pflegebedürftiger Menschen bezüglich des Bedarfs an (teil-) stationären Plätzen zu berücksichtigen und dabei zu prüfen

 

a)    wie Grundstücke für den Bau von Pflegeeinrichtungen oder seniorenbezogenen Wohnprojekten insbesondere in Stadtteilen ohne derartige Einrichtungen gesichert werden können,

 

b)    ob und wie bei neuen Flächenentwicklungen Grundstücke für Pflegeeinrichtungen oder Seniorenwohnprojekte gesichert werden können,

 

2.    eine quartiersbezogene Bedarfsanalyse vorzunehmen (teilräumliche Bedarfsanalyse) und zu prüfen, welche Liegenschaften dort für (teil-)stationäre Einrichtungen oder Seniorenwohnprojekte zur Verfügung stehen könnten.

 

3.    Wohngemeinschaften für ältere Menschen und neue Angebotsformen der Pflege zu forcieren und dazu Projekte zu entwickeln.

 

4.    an die Pflegesatzkommission die Forderung zu stellen, die Refinanzierung der Kurzzeitpflege, insbesondere durch Senkung der geforderten Auslastungsquote, zu verbessern, damit mehr Angebote geschaffen werden.

 

5.    die örtliche Planung nach dem Alten- und Pflegegesetz NRW einmal pro Jahr vorzustellen, um über die Entwicklung zu berichten.


- einstimmig im Rahmen der En-bloc-Abstimmung -