Beschluss:
1. Die Stadt Leverkusen übernimmt für das Klinikum aufgrund einer Darlehensumwandlung eine Ausfallbürgschaft von 8.333.280,00 € abzüglich eines zum Zeitpunkt der Umschuldung erfolgten Tilgungsanteils.
2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein entsprechendes Anzeigeverfahren gemäß § 87 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW einzuleiten.
- einstimmig im Rahmen der En-bloc-Abstimmung -