Nach einer kontroversen Variantendiskussion im Ausschuss erläutert Frau Beigeordnete Deppe, dass beide Varianten in die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung eingebracht werden sollten, damit sich die Bürger noch einbringen können, um die Varianten zu modifizieren. Nach der Beteiligung sollte dann aufgrund der eingegangenen Stn. entschieden werden, mit welcher Variante weiter geplant wird.

 

Frau Beigeordnete Deppe erläutert auf Nachfrage von Rh. Paul Hebbel (CDU), dass zurzeit Gespräche mit dem SV Bergfried geführt werden. Der SV Bergfried soll erläutern, wie er sich die künftige Nutzung des Geländes vorstellt. Frau Beigeordnete Deppe führt aus, dass dies dann als erstes eine Genehmigungslage erhält und dies vor dem Satzungsbeschluss abgeschlossen sein muss, damit die durch Rh. Paul Hebbel (CDU) befürchteten Abwehransprüche der Wohnbebauung gegenüber den Sportflächen nicht entstehen.

 

Frau Cremer (61) ergänzt auf die Nachfrage von Rh. Tahiri (SPD) zum Verkehrskonzept, dass diese Betrachtungen und Untersuchungen noch nicht begonnen wurden, da die beiden Varianten unterschiedliche Zu- und Abfahrten vorsehen und damit unterschiedliche Herangehensweisen an die Untersuchungen, die dann auch den Bestand mit einbeziehen werden.

 

Frau Haase-Mülleneisen (Mitglied des Beirates für Menschen mit Behinderungen) gibt die Anregung zu Protokoll, dass hier mehr barrierefreier Geschosswohnungsbau entstehen sollte. Bei einer Dreigeschossigkeit sind Aufzüge erforderlich, da altengerechte barrierefreie Wohnungen dringend erforderlich sind.

 

Beschluss:

 

1. Der Änderung des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes Nr. 233/III „Mathildenhof - östlich Bohofsweg“ wird zugestimmt.

 

2. Für das grob umschriebene Gebiet, das im Norden „An der Wasserkuhl“, im Westen durch den Bohofsweg, im Süden von der Parkanlage „Meckhofen“ und im Osten durch eine Wiese eingefasst wird, ist ein Bebauungsplan der Innenentwicklung im Sinne des § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13b BauGB aufzustellen. Die genaue Abgrenzung ist den Anlagen 1 und 2 der Vorlage zu entnehmen.

 

3. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Planen stimmt dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 233/III (Varianten 1 und 2) in der vorliegenden Fassung zu.

 

4. Für den Bereich ist die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen. Die Beteiligung ist in Form einer Bürgerinformationsveranstaltung unter der Leitung des Bezirksvorstehers für den Stadtbezirk III durchzuführen. Gleichzeitig werden die Entwürfe (Varianten 1 und 2) mit Begründung für die Dauer von 4 Wochen öffentlich ausgehängt.

 

Rechtsgrundlagen: § 2 und § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch - BauGB.

 

Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III.


dafür:         16  (6 CDU, 5 SPD, 2 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 BÜRGERLISTE, 1 FDP, 1 Soziale Gerechtigkeit)

dagegen:     1  (OP)