Beschluss den Beschlusspunkten 1 – 3 der Vorlage:

 

1.    Für das im Folgenden näher bezeichnete Gebiet wird gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13a BauGB die Aufstellung eines Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB im beschleunigten Verfahren beschlossen.

 

2.    Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Nr. 245/II „Bergisch Neukirchen - Am Köllerweg“.

 

3.    Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Bergisch Neukirchen, Flur 10, und beinhaltet die Flurstücke 1862 (teilweise), 1953 (teilweise) und 2133 (teilweise). Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereichs ist der Planzeichnung (Anlage 1 der Vorlage) zu entnehmen.

 

 

dafür:         14  (6 CDU, 5 SPD, 1 BÜRGERLISTE, 1 FDP, 1 Soziale Gerechtigkeit)

dagegen:     3  (2 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 OP)

 

Die Beschlussfassung zu Punkt 1. - 3. erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II.

 

Beschlussempfehlung an den Rat zum Beschlusspunkt 4 der Vorlage:

 

4.    Durch den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 245/II „Bergisch Neukirchen - Am Köllerweg“ wird dieser Bebauungsplan in die Priorität I des Arbeitsprogramms des Fachbereichs Stadtplanung aufgenommen. Im Gegenzug wird das bisher in Priorität I enthaltene Projekt Bebauungsplan „Jücher Feld“ in die Priorität II verschoben.

 

 

dafür:         14  (6 CDU, 5 SPD, 1 BÜRGERLISTE, 1 FDP, 1 Soziale Gerechtigkeit)

dagegen:     3  (2 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 OP)