Da von mehreren Ausschussmitgliedern der Wunsch nach weiteren Gesprächen mit dem Investor zur Verkehrsproblematik (allgemeine Verkehrserschließung des Gebietes, Hol- und Bringverkehr der Kita) geäußert werden, schlägt Frau Beigeordnete Deppe vor, eine gemeinsame Informationsveranstaltung mit dem Investor zu organisieren und die Fraktionen/Gruppen/Einzelvertreter dazu einzuladen. Dies wird durch die Ausschussmitglieder begrüßt.

 

Rh. Ippolito (SPD) lässt über die Vorlage abstimmen:

 

Beschluss:

 

1.      Der Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 203/III „Steinbüchel - Fester Weg“ wird zugestimmt. Der Geltungsbereich umfasst in der Gemarkung Lützenkirchen, in der Flur 37 die Flurstücke 12, 14, 15, 17, 18, 22, 25, 29, 32, 33, 35, 41, 43 - 45, 50 - 52, 57 (teilweise), 61 - 70, 75 - 77, 79, 81, 85, 87 - 91, 93 - 97, 122 - 124, 126 - 131, 139, 140, 149 und in der Flur 41 die Flurstücke 65 (teilweise) und 66 sowie in der Gemarkung Steinbüchel, Flur 5, das Flurstück 456. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der Planzeichnung (Anlage 1 der Vorlage) zu entnehmen.

 

2.      Dem Abwägungsvorschlag der Verwaltung zu den in der frühzeitigen Beteiligung vorgebrachten Äußerungen (Anlage 7 der Vorlage) wird gefolgt.

 

3.      Der Bebauungsplan Nr. 203/III „Steinbüchel - Fester Weg“ (Anlage 2 der Vorlage) einschließlich der Begründung mit Umweltbericht (Anlage 4 der Vorlage) wird als Entwurf beschlossen.

 

4.      Die Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB an der Planung zu beteiligen. Der Bebauungsplanentwurf mit Begründung einschließlich Umweltbericht ist für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, öffentlich auszulegen.

 

Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III.

 

 

 


dafür:         16  (6 CDU, 5 SPD, 2 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 BÜRGERLISTE, 1 FDP, 1 Soziale Gerechtigkeit)

dagegen:     1  (OP)