Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Nachstehender Dringlichkeitsbeschluss wird gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 i. V. m. § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt:

 

„Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 GO NRW:

 

Der Fällung eines Bergahorns an der Hermann-von-Helmholtz-Straße wird zugestimmt.

 

Leverkusen, 15.10.2019

 

gezeichnet:

Schmitz                                                                  Rh. Eckloff

stv. Bezirksvorsteher                                           Bezirksvertreter“

 

 

 


dafür:         10  (2 SPD, 4 CDU, 2 BÜRGERLISTE, 1 Aufbruch Leverkusen, 1 DIE LINKE.LEV)

Enth.:           1  (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)