Beschluss:
Nachstehender Dringlichkeitsbeschluss wird gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 i. V. m. § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt:
„Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 GO NRW:
Der Fällung eines Bergahorns an der Hermann-von-Helmholtz-Straße wird zugestimmt.
Leverkusen, 15.10.2019
gezeichnet:
Schmitz Rh. Eckloff
stv. Bezirksvorsteher Bezirksvertreter“
dafür: 10 (2 SPD, 4 CDU, 2 BÜRGERLISTE, 1 Aufbruch Leverkusen, 1 DIE LINKE.LEV)
Enth.: 1 (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)